1. Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 17,23 Euro sieht der Beschlussvorschlag eine in Übereinstimmung mit der von der SdK unterstützten Dividendenpolitik unveränderte Ausschüttung von 8,00 Euro je Aktie vor. Grundsätzlich fordert die SdK die Auskehrung von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses eines Berichtsjahres an die Anleger, was im vorliegenden Fall mit einer Ausschüttungsquote von gut 46% auch erreicht wird. Im vorliegenden Fall trägt die SdK davon abweichend und darüber hinaus des Weiteren das von der Verwaltung verfolgte Konzept einer kontinuierlichen entweder gleichbleibenden oder steigenden Ausschüttung über einen Mehrjahreszeitraum hinweg mit.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr solide gearbeitet und bei leicht wachsendem Umsatz ein ordentliches Ergebnis je Aktie erzielt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, die Liquiditätssituation des Konzerns und dessen Bilanzrelationen haben sich ebenfalls solide entwickelt. Das Geschäftsmodell ist intakt, wenngleich die Entwicklung im Segment der Komplementären Divisionen aufgrund deren mangelhafter Profitabilität bei fortgesetzt hohen Investitionen weiterhin Anlass zur Sorge bietet. Der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) war auf Jahresbasis leicht positiv, fällt aber im Mehrjahresvergleich immer noch signifikant negativ aus. Auch mit Blick auf den TSR gibt es daher für den Vorstand, beispielsweise in der Kapitalmarktkommunikation, noch zu bearbeitende Baustellen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit auf Basis seines Berichtes für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflicht verantwortlich wahrgenommen
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft Gesellschaft und Konzern nunmehr seit deutlich mehr als zehn Jahren. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK den turnusmäßigen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft nach zehn Jahren. Damit kann eine erneute Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers seitens der SdK nicht unterstützt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich