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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024

Zustimmung

Begründung: Obwohl das Ergebnis pro Aktie von € 5,68 um etwa 20% zurückging wird die Dividende von € 1,50 auf € 1,60m erhöht. Damit steigt die Ausschüttungsquote von 15% auf 29%. Da die Finanzierung nach wie vor sehr solide ist, wäre auch eine höhere Ausschüttung möglich gewesen. Allerdings, bei einem sehr großen Investitionsprogramm, erscheint es uns durchaus sinnvoll die Thesaurierung zu erhöhen um dafür dann geplante Kapitalerhöhungen moderater ausfallen zu lassen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die breite Aufstellung - von Energieerzeugung über die Infrastruktur bis hin zum Verbraucher scheint sich in schwierigen und volatilen Zeiten auszuzahlen. Gleichzeitig trägt EnBW erheblich zur Transformation hin zu einer klimaneutralen Energiestruktur bei, die gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie unterstützt. Neue Themen wie die Elektromobilität werden stetig aufgegriffen. Die Finanzlage ist trotz steigender Nettoverschuldung solide.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: EnBW ist strategisch gut aufgestellt und solide finanziert. Die hohen Investitionen sind aus heutiger Sicht stemmbar. Die Balance zwischen öffentlichem Auftrag und kommerziellen Notwendigkeiten scheint der Aufsichtsrat zu finden, so dass EnBW gut und relativ erfolgreich arbeiten kann. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025

Zustimmung

Begründung: BDO prüft seit 2023. Die gesamten Honorare bewegen sich mit € 5 Mio im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Sonstige Leistungen spielen keine Rolle. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und verständlich. Die Höhe und das System der Vergütung bewegt sich im Rahmen der von der HV verabschiedeten Richtlinien.

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ausgliederungsvertrag zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Neckarwerke Stuttgart GmbH

Zustimmung

Begründung: Eine rein innerhalb des Konzerns erfolgende Umgliederung mit dem Ziel Strukturen zu optimieren und zu verbessern.

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Änderung von § 5 der Satzung

Zustimmung

Begründung: In Anbetracht eines Investitionsprogramms von € 40-50 Mrd in den nächsten Jahren und einer aktuellen Nettoverschuldung von € 14 Mrd. kann man die vorgeschlagene Erhöhung um € 3 Mrd fast als maßvoll bezeichnen. Die Erhöhung um 10% des Grundkapitals entspricht den Abstimmungsrichtlinien der SdK

TOP 9 Wahlen zum Aufsichtsrat

Begründung: Die fachliche Eignung von Herrn Dr. Michel können wir schlecht beurteilen. Grundsätzlich wäre uns ein Kandidat, der nicht aus dem öffentlichen / politischen Umfeld kommt lieber. Da allerdings mehr als 99% der Aktien Organisationen / Unternehmen der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, ist es müßig über eine externe Besetzung zu diskutieren.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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