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Springer Nature AG & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.2025
Sprecher: Rechtsanwalt Ricardo Wintzer

Springer Nature AG & Co. KGaA
Europaplatz 3
69115 Heidelberg
TOP 1 Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 bestehen keine Einwände.

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die SdK fordert eine angemessene Beteiligung der Aktionäre an dem Ertrag der Gesellschaft. Als angemessen erachtet sie eine Ausschüttung von vierzig bis sechzig Prozent des Konzernjahresüberschusses. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,13 Euro je Aktie und damit eines Gesamtbetrags in Höhe von 25,9 Mio. Euro vor (vgl. Springer Nature AG & Co. KGaA („SPG“), HV 2025, Tagesordnung, S. 3). Bei einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 68,3 Mio. Euro (vgl. SPG, Geschäftsbericht 2024, S. 146) bedeutet das eine Ausschüttungsquote von 37,9 Prozent.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft hat in dem Geschäftsjahr 2024 ein zufriedenstellendes Geschäftsergebnis erzielt. Zwar lagen die Umsatzerlöse „nur“ auf Vorjahresniveau, und das Betriebsergebnis sogar deutlich unter dem Vorjahreswert. Dennoch konnte die Gesellschaft den Konzernjahresüberschuss erheblich steigern (+ 53,8 Mio. Euro bzw. +342,7 Prozent). Grund war eine erhebliche Verringerung der Finanzaufwendungen (- 196,5 Mio. Euro/- 33,0 Prozent) (vgl. SPG, Geschäftsbericht 2024, S. 146 u. S. 167).

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Soweit dem Geschäftsbericht zu entnehmen, hat der Aufsichtsrat seine Pflicht zur Überwachung und Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin („Komplementärin“) erfüllt. In dem Geschäftsjahr 2024 hat fünf Sitzungen abgehalten, Bei allen Sitzungen waren jeweils alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Schwerpunkt war insbesondere der Börsengang der Gesellschaft (vgl. jeweils SPG, Geschäftsbericht 2024, S. 130, Sp. 1-2).

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6.1 Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung (§ 115 Abs. 7 WpHG) gewählt

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“), Berlin, zum Abschlussprüfer für das für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Wegen der schwerwiegenden Fehler von EY im Fall „Wirecard“ und der unverändert fehlenden Aufarbeitung der Fehler durch EY, lehnt die SdK deren Wahl zum Abschlussprüfer börsennotierter Unternehmen bis auf weiteres ab.

TOP 6.2 Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt

Ablehnung

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 6.1.

TOP 7 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 7.1 Bernd Hirsch

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Bernd Hirsch in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Einwände: Er erscheint fachlich geeignet und zeitlich hinreichend verfügbar (vgl. dazu SPG, HV 2025, Einberufung, S. 11).

TOP 7.2 Thomas del Marmol

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Bernd Hirsch in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen keine Einwände: Er erscheint fachlich geeignet und zeitlich (noch) hinreichend verfügbar (vgl. dazu SPG, HV 2025, Einberufung, S. 12).

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024


TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin


TOP 10 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats


TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft (herrschendes Unternehmen) und Springer Nature One GmbH (beherrschtes Unternehmen)

Zustimmung

Begründung: Gegen den Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags bestehen keine Einwände, handelt es sich bei der Springer Nature One GmbH doch um eine (nahezu) hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft (vgl. SPG, HV 2025, Einberufung, S. 7).

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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