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Studio Babelsberg AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.09.2026
Sprecher: Michael Kunert

Studio Babelsberg AG
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hat sich zwar wieder etwas verbessert. Der Verlust konnte auf rund 661 000 Euro gesenkt werden, nach den Millionen Verlusten in den Vorjahren. Dem erst seit Ende 2024 neuen Vorstandsmitglied Herrn Bachmaier könnte deshalb bei einer Einzelentlastung die Entlastung erteilt werden. Die SdK wird auf der HV auch wieder einen diesbezüglichen Antrag stellen. Bei einer Blockentlastung wird aber die Entlastung verweigert, da die anderen Vorstandsmitglieder vom Großaktionär berufen wurden und in seiner Abhängigkeit der kompletten Verpfändung des gesamten Studiogeländes und Immobilienvermögens zum Schaden der Gesellschaft zugestimmt haben.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Unabhängig von der Überwachung der Gesellschaft, kann der Aufsichtsrat weiterhin nicht entlastet werden. Seit der Übernahme wird der Aufsichtsrat nur noch einseitig vom Großaktionär gestellt, da es auch nicht gelungen ist, ein weiteres AR Mitglied für politische Kontakte als Nachfolger von Matthias Platzeck zu finden wie ursprünglich angekündigt. Der Großaktionär aber hat bisher nur seine eigenen Interessen vertreten mit undurchsichtigen Entscheidungen wie z.B. der Verpfändung des gesamten Studiogeländes und Immobilienvermögens, um danach mit dem Darlehen an den Großaktionär die direkte eigene Ausgleichszahlungen nach dem Beherrschungsvertrag zu umgehen. Damit hat der Großaktionär die Gesellschaft schwer belastet.

4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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