1. Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, Vorlage des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag sieht vor, dass eine Dividende in Höhe von 1,50 EUR je Aktie gezahlt werden soll. Mit einem Gesamtbetrag von 21,288 Mio. EUR schüttet die Gesellschaft 32% des Bilanzgewinns aus. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ergibt sich hauptsächlich wegen Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen und einer Abwertung der unfertigen Erzeugnisse aufgrund der Insolvenz zweier Kunden ein Jahresüberschuss in Höhe von „nur“ 11,541 Mio. EUR. Gemessen am Konzernergebnis soll mehr als Dividende ausgeschüttet werden als an Ergebnis erwirtschaftet wurde. Gleichwohl kann aus Sicht der SdK dem Dividenden-Vorschlag der Verwaltung wegen der guten Vermögens- und Finanzlage der Mühlbauer Holding AG zugestimmt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das am 31. Dezember 2024 beendete Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK kann den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen. Aus Sicht der SdK ist daher Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2024 beendete Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist allen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die SdK hält die vorgeschlagene Prüferin, die Consaris AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Eggenfelden, für geeignet. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Prüferin.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich