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Symrise AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.2026
Sprecher: Christian Retkowski

Symrise AG
Mühlenfeldstraße 1
37603 Holzminden
TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND LAGEBERICHTS FÜR DIE SYMRISE AG SOWIE DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS FÜR DEN SYMRISE KONZERN SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS, JEWEILS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGE WINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Symrise AG schlägt eine Dividende in Höhe von 1,25 € für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 vor. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 4%, bzw. 5 Eurocent. Bei einem Ergebnis je Aktie von 3,67 € ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 34%. Generell fordert die SdK eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresergebnisses. Dennoch wird dem Dividendenvorschlag zugestimmt, da die Kontinuität einer sukzessiven Dividendensteigerung beibehalten werden soll. Dies begrüßt die SdK. Aufgrund von reduziertem Wachstum durch geopolitische Risiken erscheint die Höhe der Dividenden angemessen, um auch zukünftig weitere Dividendenerhöhungen realisieren zu können.

TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 insgesamt gute Arbeit geleistet. Das organische Wachstum konnte um 2,8% zulegen, die EBITA-Marge verbesserte sich von 20,7% auf 21,9%, der Konzerngewinn stieg um 35 Mio. € auf 513 Mio. €. Zudem konnte das Ergebnis je Aktie von 3,42 € auf 3,67 € gesteigert werden und die Dividende soll um 5 Eurocent auf 1,25 € erhöht werden. Auch wenn bessere Ergebnisse für 2025 erwartet wurden, die leider aufgrund externer Faktoren nicht erreicht werden konnten, sind die Ergebnisse als solide und robust zu bewerten. Leider verlor in 2025 der Aktienkurs dennoch deutlich um über 30% an Wert.

TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat laut des ausführlichen Berichts des Aufsichtsrats seine Pflichten in Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes pflichtbewusst wahrgenommen. Der Aufsichtsrat kam in 2025 zu 8 Sitzungen zusammen. Die Anwesenheitsquote war dabei recht hoch, bis auf Frau Jeannette Chiarlitti, die an 5 von 8 Sitzungen nicht teilgenommen hat. Das Fehlen muss auf der HV hinterfragt werden.

TOP 5 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026, DES PRÜFERS FÜR EINE ETWAIGE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES HALBJAHRESFINANZBERICHTS FÜR DAS ERSTE HALBJAHR DES GESCHÄFTSJAHRES 2026 ODER SONSTIGER UNTERJÄHRIGER FINANZINFORMATIONEN SOWIE DES PRÜFERS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026, DES PRÜFERS FÜR EINE ETWAIGE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES HALBJAHRESFINANZBERICHTS FÜR DAS ERSTE HALBJAHR DES GESCHÄFTSJAHRES 2026 ODER SONSTIGER UNTERJÄHRIGER FINANZINFORMATIONEN

Zustimmung

Begründung: Der erneuten Wahl von PWC zum Abschlussprüfer der Symrise Ag steht nicht im Weg. PWC wird damit erst zum zweiten Mal den Abschluss prüfen und die sonstigen Leistungen sind mit 26T € marginal im Vergleich zu den Abschlussprüfungskosten in Höhe von 3,171 Mio. €. Damit ist die formale Unabhängigkeit gewahrt.

TOP 5.2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES PRÜFERS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026

Zustimmung

Begründung: Auch bestehen aus Sicht der SdK keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Bestellung von PWC für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung sprechen würden.

TOP 6 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Der Vergütungsbericht erfüllt die formalen Vorgaben nach § 162 AktG.

TOP 7 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER

Ablehnung

Begründung: Insgesamt erscheint das Vergütungssystem ausgewogen und durchaus leistungsorientiert ausgestaltet zu sein. Allerdings beinhaltet das vorgelegte Vorstandsvergütungssystem zwei Kriterien, die aus Sicht der SdK zur Ablehnung führen: Zum einen die Beibehaltung der sogenannten Change-of-Control-Klausel und zum anderen das Verhältnis von STI zu LTI, also von kurzfristiger zu langfristiger erfolgsabhängiger Vergütung. Hier ist das Verhältnis von STI zu LTI mit 43 zu 57% zu kurzfristig ausgelegt. Die SdK fordert idealerweise ein Verhältnis von STI zu LTI von 30 zu 70%.

TOP 8 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE WAHL ZUM AUFSICHTSRAT: Frau Eva Kienle

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von Frau Eva Kienle kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Frau Kienle verfügt über die nötigen Kompetenzen und ist auch nicht overboarded.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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