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MVV Energie AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.03.2025
Sprecher: Paul Petzelberger

MVV Energie AG
Luisenring 49
68159 Mannheim
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die deutliche Dividendensteigerung im Vergleich zum normalisierten Jahr 2022 ist sehr erfreulich, besonders da diese durch eine entsprechende Ergebnissteigerung unterlegt ist. Unter Berücksichtigung der Dividendenkontinuität sowie der bis 2030 deutlich ansteigenden Investitionsvolumen in die Wärme- und Stromwende wird die mit 35 % leicht unter der von der SdK grundsätzliche empfohlenen Ausschüttungsquote von 40 bis 60 % unter Würdigung der angeführten unternehmensindividuellen Umstände zugestimmt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Auch 25 Jahre nach Teilprivatisierung glänzt die MVV durch eine stabile Ertragskraft und eine innovative Aufstellung. Der Vorstand hat in 2024 erneut gewinnbringende und mit der strategischen Ausrichtung im Einklang stehende Portfolioanpassungen vorgenommen, die helfen, die ambitionierte Wärme- und Stromwende zu finanzieren. Verbesserungspotenzial besteht in der Transparenz der Berichterstattung. Die einzelnen Geschäftsbereiche mit ihren Geschäftsfelder sind anhand des Geschäftsberichts betriebswirtschaftlich schwer zu greifen, was auf der Hauptversammlung näher hinterfragt wird.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im Berichtsjahr seinen Aufgaben und Kontrollpflichten ausweislich des Aufsichtsratsberichts im Zuge von fünf Aufsichtsratssitzungen nachgekommen. Die Corporate-Governance-Strukturen sind überdurchschnittlich gut. Lediglich ein zwanzigköpfiger Aufsichtsrat ist für ein Unternehmen in der Größe von MVV überdimensioniert; ein Entsendungsrecht für die Stadt Mannheim ein Relikt aus alter Zeit und alles andere als zu einer innovativen MVV im Jahr 2025 passend.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Auch auf Drängen der SdK hin wurde der Abschlussprüfer im letzten Jahr gewechselt. KPMG erfüllt als eine der großen international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die höchsten fachlichen Anforderungen, ferner gibt es die Unabhängigkeit betreffend keine wesentlichen Einschränkungen, die Nicht-Prüfungsleistungen bewegen sich in Relation zu den Prüfungsleistungen auf einem vernachlässigbaren Niveau.

6. Wahl des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Auch auf Drängen der SdK hin wurde der Abschlussprüfer im letzten Jahr gewechselt. KPMG erfüllt als eine der großen international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die höchsten fachlichen Anforderungen, ferner gibt es die Unabhängigkeit betreffend keine wesentlichen Einschränkungen, die Nicht-Prüfungsleistungen bewegen sich in Relation zu den Prüfungsleistungen auf einem vernachlässigbaren Niveau.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das als Dokument zur Hauptversammlung hochgeladene Vorstandsvergütungssystem ist zu unspezifisch. Es geht daraus nicht hervor, wie sich die Vorstandsvergütung konkret prozentual auf die verschiedenen Vergütungskomponenten aufteilt. Ferner gibt es keine Hinweise auf (etwaige) Ausgestaltungen, wie Malus- und Clawback-Regelungen oder Chance-of-Control-Klauseln.

8. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratsvergütung besteht im Einklang mit den SdK-Abstimmungsrichtlinien ausschließlich aus einer Fix-Vergütung, die für das einzelne Aufsichtsratsmitglied für ein Unternehmen in der Größe von MVV als moderat eingestuft werden kann.

9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Die rein redaktionelle Zustimmung wird erteilt.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien entspricht den Kapitalmarktkonventionen und kann, auch aufgrund eines vertrauenswürdigen Umgangs mit Ermächtigungsbeschlüssen in der Vergangenheit, zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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