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Schloss Wachenheim AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.11.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

Schloss Wachenheim AG
Niederkircher Straße 27
54294 Trier
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Trotz eines wiederum deutlich um 16% auf € 1,01 gesunkenen Gewinns pro Aktie soll die Dividende unverändert bei € 0,60 bleiben. Damit steigt die Ausschüttungsquote auf ein aktionärsfreundliches Niveau von beinahe 60%. Da die Finanzverbindlichkeiten stabil bei € 98 Mio lagen ist die Eigenkapitalquote immer noch bei stabilen 54,4%. Da einige Sonderfaktoren und Vorleistungen belasteten ist die stabile Dividende problemlos möglich, ohne die Investitionen oder die Solidität zu gefährden.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025

Zustimmung

Begründung: Nach wie vor bewegt sich Schloss Wachenheim in einem schwierigen und wettbewerbsintensiven Umfeld. Auch auf Grund von recht hohen Vorleistungen (Frankreich Restrukturierungen, Zukäufe) ist das Ergebnis fortgesetzt deutlich rückläufig. Allerdings müssen sich die diversen Maßnahmen auch auszahlen. Das Management verspricht für das laufende Geschäftsjahr eine Ergebnisverbesserung, trotz eines zunehmend schwierigen Konsumklimas. Daran muss sich das Management messen lassen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025

Zustimmung

Begründung: Nach wie vor ist Wachenheim solide finanziert und strategisch gut positioniert. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung müssen sich allerdings auszahlen, um dauerhaft solide und verläßlich zu bleiben. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/26

Zustimmung

Begründung: Die Gebühren von insgesamt € 246 Tsd scheinen angemessen zu sein. Der Anstieg von € 229 auf € 246 ist maßgeblich der erstmaligen Nachhaltigkeitsprüfung geschuldet. Sonstige Leistungen sind keine angefallen. Nexia (bzw RSM) prüft seit 2018/19, so dass die Unabhängigkeit nicht gefährdet zu sein scheint.

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung

Begründung: Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil eines Hauptaktionärs sieht die SdK den Rückkauf eigener Aktien kritisch. Hinzu kommt, dass das Handelsvolumen sowieso nicht besonders groß ist und damit die Liquidität weiter eingeschränkt wird. Allerdings war die bisherige Ermächtigung ein reiner Vorratsbeschluss und die Familie Reh hat die freien Aktionäre in der Vergangenheit immer fair behandelt, so dass die SdK bereit ist weiterhin einen Vertrauensvorschuss zu geben. Die gesamte Ermächtigung beläuft sich auf maximal 10% des Grundkapitals und ist damit innerhalb der SdK Grenzen

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Schloss Wachenheim AG

Ablehnung

Begründung: Das vorgeschlagene System ist zwar klar, übersichtlich und von der Höhe her auch der Arbeit und Verantwortung der Vorstandsmitglieder angemessen, enthält aber einige wesentliche Punkte die die SdK fordert nicht: keine (teilweise) Vergütung in Aktien um das unternehmerische Handeln der Vorstände in Einklang mit den Aktionären zu bringen sowie keine Claw-Back Klausel. Unter anderem aus diesen Gründen kann die SdK dem vorgeschlagenen System nicht zustimmen.

8. Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Schloss Wachenheim AG

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene ausschließlich fixe Vergütung (€ 15 Tsd, als Basis) des Aufsichtsrats ist der Größe und Komplexität der Aufgabe angemessen.

9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Die Vergütung als Ganzes ist angemessen und bewegt sich im Rahmen des von der HV genehmigten Systems. Die Darstellung ist relativ klar und verständlich

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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