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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.04.2024
Sprecher: Paul Petzelberger

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Königinstr. 107
80802 München
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Rekord-Dividende von 15 Euro je Aktie (2,0 Mrd. Euro Dividendensumme) stellt gemessen am Konzernjahresüberschuss von 4,6 Mrd. Euro eine Ausschüttungsquote von knapp 44 % dar und liegt damit innerhalb der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite einer Quote zwischen 40 und 60 %. Trotz am unteren Rande der Bandbreite stellen die 15 Euro eine Erhöhung von 29 % im Vergleich zum Vorjahr dar (11,6 Euro). Die überschüssige Liquidität wird mittels Aktienrückkäufen an die Aktionäre zurückgeführt. Diese Kombination bietet Münchener Rück eine hohe Flexibilität, die Kontinuität der stetig steigenden Dividende auch in Jahren von Sonderbelastungen durch Großschäden beibehalten zu können. Die Kapitalallokation ist ausgezeichnet.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Die Münchener Rück schaut (wieder einmal) auf ein exzellentes vergangenes Geschäftsjahr zurück. Die kurz- sowie mittelfristigen Ziele konnten teilweise sogar um ein Vielfaches übertroffen werden. Die 2021 verabschiedete Mittelfristprognose sah unter anderem vor, den Gewinn und die Dividende je Aktie jährlich durchschnittlich um 5 % zu steigern, Stand 2024 steht eine jährliche Steigerung beim Gewinn von 20 % und bei der Dividende von 15 % zu Buche. Auch der Kapitalmarkt honorierte dies in 2023 ergänzend zu der Dividendenrendite von knapp 4 % mit einem Kursanstieg von 23 %. Im Wettbewerbsvergleich sticht Münchener Rück ebenfalls besonders hervor, kein anderer der acht führenden europäischen Rück- und Erstversicherer hat gemessen an Kurssteigerungen und Dividenden seit 2020 mehr Wert für seine Aktionäre geschaffen. Kleinerer Nachbesserungsbedarf besteht mit Blick auf die Transparenz bei der Berichterstattung. Die Angaben zur Geschäftsentwicklung wichtiger Zukunftsfelder, bspw. zum Versicherungsvolumen und -struktur des Spezial-Erstversicherungsgeschäfts oder auch des Bereichs Erneuerbare Energien, sind zu spärlich, ebenso wie die Aufschlüsselung der in den sonstigen operativen Aufwendungen gebündelten Verwaltungskosten . Ein Dasein als Mauerblümchen fristet auch weiterhin die MEAG, konkretere – sowie dann auch inhaltlich ambitioniertere – Angaben sind wünschenswert.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Die Qualität der gelebten sowie verankerten Unternehmensführung und Transparenz des Aufsichtsrats von Münchener Rück zählt im DAX-Vergleich zu den besten seiner Art. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und aussagekräftig, es wird ein detaillierter Einblick in die profunde Arbeit des Kontrollgremium und seiner Ausschüsse gewährt. Es liegt kein einziger Fall einer Ämterüberhäufung vor, die Teilnahmequote an den sechs Sitzungen im Plenum liegt bei 100 %.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen und darüber hinaus des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ablehnung

Begründung: Die bei Wirecard festgestellten Mängel und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den Wambach-Report gestützt. Beschämend ist weiterhin die Inszenierung von EY als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Zumindest ist dem Prüfungsausschuss zu Gute zu halten, dass für die Abschlussprüfung 2026 eine Ausschreibung initiiert wurde.

TOP 5.1 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die Solvabilitätsübersichten, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025.

Ablehnung

Begründung: Die bei Wirecard festgestellten Mängel und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den Wambach-Report gestützt. Beschämend ist weiterhin die Inszenierung von EY als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Zumindest ist dem Prüfungsausschuss zu Gute zu halten, dass für die Abschlussprüfung 2026 eine Ausschreibung initiiert wurde.

TOP 5.2 zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024, vorausgesetzt, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Ablehnung

Begründung: Die bei Wirecard festgestellten Mängel und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den Wambach-Report gestützt. Beschämend ist weiterhin die Inszenierung von EY als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Zumindest ist dem Prüfungsausschuss zu Gute zu halten, dass für die Abschlussprüfung 2026 eine Ausschreibung initiiert wurde.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist verständlich, soweit eine gewisse Komplexität dem Vergütungsmodell als solchem nicht immanent ist und somit auf den Vergütungsbericht durchschlägt. Der Vergütungsbericht enthält ein Prüfungsurteil des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 7.1 Dr. Nikolaus von Bomhard, München

Zustimmung

Begründung: Dr. von Bomhard ist seit 2019 (nach damals zweijähriger Cooling-off-Periode) Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft. Die beherzte Durchsetzung und Verankerung von allgemein anerkannten Grundsätzen einer guten Unternehmensführung haben seine bisherige Amtszeit im Aufsichtsrat geprägt. Dr. von Bomhard erfüllt die formalen Anforderungen an die für ein Aufsichtsratsmandat notwendige zeitliche Verfügbarkeit. Mit seinem rechtswissenschaftlichen Background und seiner tiefgehenden Branchenexpertise ist er fachlich bestens für den Aufsichtsrat der Münchener Rück und dessen Vorsitz geeignet. Die SdK fordert bei dem Wechsel von Vorstand in Aufsichtsrat zwar wie ISS eine Cooling-off-periode von mehr als zwei Jahren, eine rückwirkende erneute Würdigung bei späteren Wiederwahlen sehen die SdK-Abstimmungsrichtlinien nicht vor, weswegen Dr. von Bomhard als unabhängiger Kandidat gerne wiedergewählt wird.

TOP 7.2 Clement B. Booth, Ascot, Vereinigtes Königreich

Zustimmung

Begründung: Der bereits seit 2016 zum Aufsichtsrat gehörende Clement Booth wird mit 69 Jahren (Soll-Altersgrenze 70 Jahre) erneut für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Booth ergänzt das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums mit über 50 Jahren Berufserfahrung in der Versicherungsbranche. Es sind keine Faktoren bekannt, welche die formale zeitliche Verfügbarkeit sowie Unabhängigkeit einschränken.

TOP 7.3 Dr. Roland Busch, Erlangen

Zustimmung

Begründung: Dr. Busch, CEO der Siemens AG, soll erstmalig in den Aufsichtsrat der Münchener Rück gewählt werden. Die formalen Anforderungen werden erfüllt. Inhaltlich kann Busch als ehemaliger CTO von Siemens unter anderem Akzente im strategischen Wachstumsfeld Cyber-Sicherheit setzen.

TOP 7.4 Julia Jäkel, Hamburg

Zustimmung

Begründung: Erstmalig soll Julia Jäkel in den Aufsichtsrat der Münchener Rück gewählt werden. Nach zwanzig Jahren in den Vorständen von Bertelsmann und Gruner + Jahr ist Jäkel seit 2021 Berufsaufsichtsrätin. Die formalen Anforderungen für einen Platz im Aufsichtsrat von Münchener Rück werden erfüllt.

TOP 7.5 Renata Jungo Brüngger, Thalkirch, Schweiz

Zustimmung

Begründung: Die seit dem Jahr 2017 dem Kontrollgremium der Münchener Rück angehörige Renata Brüngger soll wiedergewählt werden. Als Teil des Vorstands bei der Mercedes-Benz Group ist Brüngger für die Bereiche Integrität, Governance (Recht, Compliance, Corporate Audit, Datenschutz) und Nachhaltigkeit sowie Corporate Social Responsibility Management verantwortlich und damit bestens für ein Kontrollmandat geeignet. Die formalen Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit und Unabhängigkeit werden erfüllt.

TOP 7.6 Dr. Carinne Knoche-Brouillon, Laubenheim

Zustimmung

Begründung: Die seit dem Jahr 2021 dem Kontrollgremium der Münchener Rück angehörige Dr. Carinne Knoche-Brouillon soll wiedergewählt werden. Knoche-Brouillon verfügt aufgrund ihrer aktuellen Tätigkeit als Mitglied der Unternehmensleitung der C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG über Kenntnisse in strategischer und operativer Unternehmensführung. Die formalen Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit und Unabhängigkeit werden erfüllt.

TOP 7.7 Dr. Victoria E. Ossadnik, München

Zustimmung

Begründung: Erstmalig soll Dr. Victoria Ossadnik in den Aufsichtsrat der Münchener Rück gewählt werden. Als Digitalisierungsexpertin mit diverser Vorstands- und Aufsichtsratserfahrung kann sie den Aufsichtsrat besonders in den Bereichen strategische Unternehmensführung, Innovation und Cyber-Sicherheit bereichern. Die formalen Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit und Unabhängigkeit werden erfüllt.

TOP 7.8 Carsten Spohr, München

Zustimmung

Begründung: Der seit 2020 dem Aufsichtsrat angehörende Carsten Spohr, CEO der Deutsche Lufthansa AG, soll wiedergewählt werden. Die Luft- und Raumfahrtbranche, als Teil des bei Münchener Rück neu geschaffenen strategierelevanten Zukunftsressort GSI, hat eine strategisch wichtige Bedeutung für Münchener Rück. Die formalen Anforderungen an die mit einem Aufsichtsratsmandat verbundene zeitliche Verfügbarkeit und Unabhängigkeit werden erfüllt.

TOP 7.9 Prof. Dr. Jens Weidmann, Rheingau-Taunus-Kreis

Zustimmung

Begründung: Erstmalig soll Dr. Jens Weidmann in den Aufsichtsrat der Münchener Rück gewählt werden. Als ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank und Mitglied des EZB-Rats ist Dr. Weidmann seit 2023 Berufsaufsichtsrat (Aufsichtsratsvorsitzender Commerzbank) sowie Mitglieder der DCGK-Regierungskommission – kurzerhand bestens für ein Aufsichtsratsmandat geeignet. Auch die formalen Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit und Unabhängigkeit werden erfüllt.

TOP 7.10 Dr. Maximilian Zimmerer, Stuttgart

Zustimmung

Begründung: Für eine weitere Amtszeit soll Dr. Zimmerer in den Aufsichtsrat gewählt werden. Fachlich ist dieser als Rechtsanwalt und ehemaliges Vorstandsmitglied der Allianz bestens dafür geeignet. Kritisch wird seine Rolle in den letzten Jahren im Aufsichtsrat der Münchener Rück als Vorsitzender des Prüfungsausschusses hinsichtlich des wiederholten Vorschlags von EY als Abschlussprüfer gesehen. Die SdK regt an, dass Dr. Zimmerer nicht erneut Teil des Prüfungsausschusses wird.

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie die entsprechende Änderung des § 15 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einer ausschließlich festen Vergütungskomponente strukturell stimmig konzipiert. Im Vergleich zu anderen DAX-Unternehmen setzt Münchener Rück auf eine vergleichsweise niedrigere Grundvergütung gepaart mit einer vergleichsweise höheren Ausschussvergütung, was ebenfalls positiv gewürdigt wird. Überholt, und bereits in seiner grundsätzlichen Anreiz-Stoßrichtung fehlgeleitet, ist die Verankerung von Sitzungsgeldern, im vorliegenden Fall sogar bei virtueller Sitzungsteilnahme, dafür aber mit 1.000 Euro / Sitzung im Quervergleich der Höhe nach noch relativ moderat ausgestaltet. Bei einer Grundvergütung von 120 TEUR sollte die Teilnahme an den Sitzungen eine Selbstverständlichkeit darstellen, eine Abweichung, insbesondere wenn mehrmals vorkommend, anstatt einer etwas geringeren Mehrvergütung, das Ausscheiden aus dem Gremium bewirken. In der Gesamtschau ist das Vergütungssystem jedoch zustimmungswürdig.

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechtsausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung

Begründung: Es handelt sich um einen üblich ausgestalteten Kapitalvorratsbeschluss den Rückkauf eigener Aktien betreffend im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals. Die von der Hauptversammlung am 28. April 2022 erteilte Ermächtigung ist bis zum 27. April 2025 befristet und soll nun vorzeitig erneuert werden. Die exzellente Kapitalallokation sowie die zu würdigende vertrauenswürdige Unternehmensführung im Sinne aller Aktionäre bilden die Grundlage, den vorgelegten Beschluss, trotz weit gefasster Verwendungsmöglichkeiten der zurückgekauften eigenen Aktien, zuzustimmen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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