TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2025
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte hat als Abschlussprüferin von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die vorgelegten Dokumente für das Geschäftsjahr 2024/2025 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die SdK sieht darüber hinaus keine weiteren Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen würden.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Nach einem Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von 0,40 € wurde im vergangenen Geschäftsjahr 2024/2025 ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,06 € erzielt. Dennoch soll die Dividende bei 0,06 € stabil gehalten werden. Somit wird nach einer Ausschüttungsquote von 15% in 2023/2024 knapp über 100% des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2024/2025 ausgeschüttet. Um auch trotz eines sehr schwankungsanfälligen Geschäftsmodells eine kontinuierliche Dividendenpolitik gewährleisten zu können, wird dem Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK zugestimmt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und enthält alle wesentlichen Inhalte nach § 162 AktG. Somit erfolgt die Zustimmung seitens der SdK.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der persönlich haftenden Gesellschafterin gebührt für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung. So konnte ein weiter steigender Rekordumsatz auf über 526 Mio. € generiert werden. Zudem konnte auch der CashFlow im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr deutlich verbessert werden. Allerdings sank das Jahresergebnis und damit das Ergebnis je Aktie deutlich von 0,40 € auf 0,06 €. Dies ist fast ausschließlich auf geringere Transfererlöse in Höhe von rund 60 Mio. € zurückzuführen. Positiv ist die Stabilisierung der Dividendenzahlung, wenn auch auf recht niedrigem Niveau. Weiterhin unbefriedigend ist die überaus enttäuschende Aktienkursentwicklung in Zeiten stark steigender Aktienkurse.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr seinen Pflichten im Hinblick auf Überwachung und Beratung der Geschäftsführung nachgekommen. Dafür tagte der Aufsichtsrat viermal. Dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2025/2026
Zustimmung
Begründung: Deloitte prüft zum vierten Mal Borussia Dortmund. Zudem wurden keine Steuerberatungsleistungen getätigt, wohl aber sonstige Leistungen, welche sich aber auf recht niedrigem Niveau bewegen (53T €). Damit ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewahrt und der Wahl kann zugestimmt werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und des zugrundeliegenden Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Es besteht aus einer rein fixen Vergütung, was die SdK ausdrücklich fordert, um der Kontrolle gegenüber dem Vorstand Rechnung zu tragen. Auch die Höhe der Vergütung (24 T € für einfaches Mitglieder, Vorsitzender 48 T €, Stellvertreter 36 T €) erscheint angemessen und nicht überzogen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Ziffer 3 Satz 2 von § 6 (Persönlich haftende Gesellschafterin)
Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann aufgrund einer sich geänderten Rechtslage zugestimmt werden.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021), die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2025) und entsprechende Änderung der Satzung in Ziffer 3 von § 5 (Aktien)
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich wäre die erneute Ausgestaltung des Kapitalvorratsbeschlusses aus Sicht der SdK zustimmungsfähig. So liegt bei dem vorliegenden Genehmigten Kapital 2025, welches nur als Barkapitalerhöhung ausgegeben werden kann, das Volumen bei 20% des Grundkapitals, wobei lediglich 10% davon unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden können. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die letzten Kapitalerhöhungen bei Borussia Dortmund mit erheblichen Aktienkursverlusten einhergingen, von dem sich der Aktienkurs nicht mehr erholen konnte. Bei Kapitalbedarf sollte daher der Hauptversammlung ein konkreter Kapitalbeschluss vorgelegt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich