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MOBOTIX AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.2024
Sprecher: Andreas Massek

MOBOTIX AG
Kaiserstrasse
67722 Langmeil
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023

Ablehnung

Begründung: Laut Abschlussprüfer besteht, wie in den Vorjahren, eine wesentliche Unsicherheit, die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Mobotix zu ermöglichen. Für finanzielle Verpflichtungen von Mobotix garantiert der Mehrheitsaktionär Konica Minolta Gruppe über sein Hausbankensystem. Es sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Aktionären, Regressansprüche eines Distributors und eine Strafe der französischen Wettbewerbsbehörde anhängig. In einem weiteren Rechtsstreit mit einem Bauunternehmen geht es um 2,26 Mio. Euro. Das Unternehmen wurde zu einer Nachzahlung einer Mindestdividende in Höhe von 531TEUR verurteilt. Die Mobotix AG mutet an wie eine Filiale der Konica Minolta Gruppe und scheint konfus und führungslos hinsichtlich Compliance und Corporate Governance.

3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist komplett abhängig von Konica Minolta. Von einer Aufsicht im Interesse der Minderheitsaktionäre kann keine Rede sein.

4) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die erstmalige Mandatierung von Grant Thornton bestehen keine Bedenken.

5) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - Herr Olaf Lorenz

Ablehnung

Begründung: Herr Lorenz ist als Mitarbeiter der Konica Minolta Gruppe abhängig vom Mehrheitsaktionär. Das Unternehmen braucht dringend einen unabhängigen, erfahrenen Aufsichtsrat, welcher die Interessen der Minderheitsaktionäre vertritt.

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2024


Keine Abstimmung erforderlich


6) Sonderprüfung

Zustimmung

Begründung: Die beantragte Sonderprüfung soll klären, ob Vorstand und Aufsichtsrat Pflichtverletzungen begangen haben, indem mit dem Hauptaktionär Konica Minolta Gruppe Geschäfte zu Lasten der Mobotix AG abgeschlossen wurden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit dem Verhalten der Organmitglieder wäre eine solche Prüfung angebracht und zu begrüßen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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