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MediClin AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.2024
Sprecher: Andreas Schmidt

MediClin AG
Okenstraße 27
77652 Offenburg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Bei einem Ergebnis/Verlust pro Aktie von Minus € 0,23 ist der Ausfall der Dividende nachvollziehbar. Allerdings stammt der Verlust zum großen Teil aus nicht cash wirksamen Abschreibungen, so dass eine Zahlung einer kleinen Dividende gut machbar gewesen wäre. In Anbetracht des unsicheren Umfelds, vielen Belastungen und einer unklaren Krankenhausreform stimmt die SdK einer Stärkung der Liquidität zu.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Da die Mediclin die Hauptversammlung virtuell durchführt verweigern wir Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung. Allerdings gibt die operative Entwicklung der Gesellschaft keinen Anlass für die Nichtentlastung. Insgesamt ist Mediclin gut durch die Krisen gekommen, speziell im Vergleich zu vielen ähnlichen Kliniken und Reha/Pflegeeinrichtungen. Aktuell erfolgt eine sehr umfangreiche Umstrukturierung bei der sich das Unternehmen u.a. auf seine Stärken - das Reha Geschäft - konzentriert. Grundsätzlich begrüßt die SdK das Konzept, hat jedoch gewisse Zweifel ob sich eine durchgehende Patientenversorgung, die absolut sinnvoll ist, bereits jetzt schon umsetzten lässt und wie hier die operativen Beziehungen zu den Kliniken des Großaktionärs ausgestaltet werden. Hier wird die SdK in Zukunft besonderes Augenmerk drauf legen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Da die Mediclin die Hauptversammlung virtuell durchführt verweigern wir Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung. Allerdings gibt die operative Entwicklung der Gesellschaft keinen Anlass für die Nichtentlastung. Mediclin steht solide da, hat operative Verluste vermieden und ist strategisch gut aufgestellt, speziell im Bereich Reha mit EBITDA Margen von über 10%. Die Finanzsituation ist solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Das gesamte Honorar in Höhe von € 1,09 Mio. ist sehr hoch. Allerdings sind darin sonstige Leistungen mit € 451 Tsd. enthalten, die sich aber fast ausschließlich auf Corona bedingte und von Banken geforderte Bestätigungen der Kreditbedingungen sowie krankenhausrechtliche Prüfungen beziehen. Da PWC erst seit ein paar Jahren prüft, sollte die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6.1 Herrn Michael Bock

Ablehnung

Begründung: Herr Bock ist seit 2005 im Aufsichtsrat. Die SdK hält generell eine Begrenzung der Amtszeit auf 15 Jahre für richtig.

TOP 6.2 Frau Dr. Julia Dannath-Schuh

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung ist gegeben. Frau Dannath-Schuh hat zwei weitere, kleinere Mandate, so dass Sie ausreichend Zeit für das Mandat haben sollte. Sie ist seit 6 Jahren im Amt und ihre bisherige Tätigkeit gibt keinen Anlass, der gegen die Wiederwahl spricht.

TOP 6.3 Herrn Joachim Gemmel

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung ist gegeben. Herr Gemmel hat kein weiteres Mandat. Selbstverständlich kann und darf der Vertreter des Großaktionärs Asklepios im AR vertreten sein. Wir würden begrüßen, dass allerdings nur 2 Asklepios Vertreter im AR sind. Wir stimmen deswegen nur für 2 Asklepios Vertreter und halten dabei die Kombination aus CEO und CMO (Chief medical officer) am Besten geeignet für die Mediclin AG. Damit stimmen wir gegen Herrn Rifi, unabhängig von seiner fachlichen Qualifikation.

TOP 6.4 Herrn Hafid Rifi

Ablehnung

Begründung: Die fachliche Eignung ist gegeben. Herr Rifi hat kein weiteres Mandat, Selbstverständlich kann und darf der Vertreter des Großaktionärs Asklepios im AR vertreten sein. Wir würden begrüßen, dass allerdings nur 2 Asklepios Vertreter im AR sind. Wir stimmen deswegen nur für 2 Asklepios Vertreter und halten dabei die Kombination aus CEO und CMO (Chief medical officer) am Besten geeignet für die Mediclin AG. Damit stimmen wir gegen Herrn Rifi, unabhängig von seiner fachlichen Qualifikation.

TOP 6.5 Frau PD Dr. Sara Sheikhzadeh

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung ist gegeben. Frau Sheikzadeh hat kein weiteres Mandat. Selbstverständlich kann und darf der Vertreter des Großaktionärs Asklepios im AR vertreten sein. Wir würden begrüßen, dass allerdings nur 2 Vertreter im AR sind. Wir stimmen deswegen nur für 2 Asklepios Vertreter und halten dabei die Kombination aus CEO und CMO (Chief medical officer) am Besten geeignet für die Mediclin AG. Damit stimmen wir gegen Herrn Rifi, unabhängig von seiner fachlichen Qualifikation.

TOP 6.6 Frau Cornelia Wolf

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung ist gegeben. Frau Wolf ist seit 2016 im Amt und ihre bisherige Arbeit ist nicht zu beanstanden. Sie hält kein weiteres Mandat und sollte damit Zeit für den Mediclin AR haben.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich. Die Vergütung bewegt sich im vorgegeben Rahmen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Ein wesentlicher Bestandteil des vorgeschlagenen Systems ist, dass die fixen Anteile der Vergütung etwa 60-70% der gesamten Vergütung ausmachen. Die SdK hält einen variablen Anteil von 50% oder mehr für notwendig, um ein unternehmerisches Handeln zu fördern.

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die Ermächtigung sieht eine Kapitalerhöhung um bis zu 50% des bestehenden Kapitals vor. Die SdK sieht generell nur einen Vorratsbeschluss bis zu 25% als sinnvoll an. Eine darübergehende Ermächtigung sollte bei Bedarf, fallweise, von der (eventuell außerordentlichen) Hauptversammlung extra genehmigt werden.

TOP 10 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung des Nachweisstichtags aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Zustimmung

Begründung: Formale Anpassung an neue gesetzliche Regelungen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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