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Ludwig Beck am Rathauseck Textilhaus Feldmeier AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2025
Sprecher: Daniel Bauer

Ludwig Beck am Rathauseck Textilhaus Feldmeier AG
Marienplatz 11
80331 München
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende ist aufgrund der schlechten operativen Entwicklung und des negativen Konzernjahresergebnisses nicht angebracht.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Der Umsatz im Geschäftsjahr 2024 ist zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die maue Konsumstimmung in Deutschland zurückzuführen, aber wohl auch auf Versäuminsse bei der idealen Entwicklung der Premiumflächen in der Innenstadt in München, einer der begehrtesten Lage Deutschlands. Die Entlastung kann nicht erteilt werden, da der Vorstand anscheinend keine Alternativkonzepte zur Maximierung des Unternehmenswertes verfolgt, was auch durch die nicht erfolgte Stellungnahme auf das Ergänzungsverlangen eines Großaktionärs deutlich wird.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft befindet sich auf einem nicht zufriedenstellenden Entwicklungspfad. Der Aufsichtsrat scheint aber keinerlei Überlegungen bezüglich einer Transformation der Gesellschaft zur Maximierung des Unternehmenswertes angestellt zu haben.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5 a) Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Die Rödl & Partner GmbH zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Deutschland. Es besteht kein Grund, an der Unabhängigkeit von Rödl & Partner zu zweifeln.

TOP 5 b) Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Rödl & Partner GmbH erscheint auch geeignet, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes vorzunehmen.

TOP 6 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Generell ist die Gesamthöhe des Zielgehaltes nicht zu beanstanden. Der hohe Anteil der fixen Vergütiung von bis zu 65 % ist jedoch zu hoch. Ferner ist nicht klar, ob bei der D&O-Versicherung ein Selbstbehalt vorgesehen ist.

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: An der Höhe und an der Systematik der Aufsichtsratsvergütung gibt es nichts auszusetzen. Es ist aber fragwürdig, ob eine Gesellschaft dieser Größe vier Aufsichtsräte benötigt. Hier sollte eine Verkleinerung angestrebt werden.

TOP 8 Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Es gibt keinen erkennbaren Grund, den Vergütungsbericht abzulehnen.

29.04.2025: Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2025


Keine Abstimmung erforderlich


Auf Verlangen von Herrn Karl-Walter Freitag, der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, der Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und der Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) - nachfolgend zusammen auch als die „Antragsteller“ bezeichnet -, wird die Tagesordnung der Hauptversammlung der Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte 9 und 10 einschließlich der von den Antragstellern unterbreiteten Beschlussvorschläge (soweit rechtlich zulässig) und der von ihnen gegebenen Begründung ergänzt und hiermit bekanntgemacht:


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 9 Beschlußfassung über die Vorbereitung einer möglichen Abspaltung, Aufspaltung oder Ausgliederung oder sonstwie geeigneten Maßnahme durch die Organe der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, mit dem Ziel einer Trennung des operativen Geschäfts „Kaufhaus der Sinne“ z.B. durch Übertragung dieses Geschäftes auf eine 100%ige Tochtergesellschaft der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft unter Fortbestand der bestehenden LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

Zustimmung

Begründung: Das bisherige Geschäftsmodell scheint am Zenit angekommen zu sein. Der Vorstand geht selbst von einer eingetrübten Konsumstimmung auch in Zukunft aus. Es erscheint daher sinnvoll, die Gesellschaft in Zukunft anders aufzustellen und die Immobilie am Marienplatz anderweitig zu nutzen, um so den Wert der Gesellschaft zu maximieren.

TOP 10 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schaden.

Ablehnung

Begründung: Anahnd der aktuellen Datenlage kann einer Sonderprüfiung nicht zugestimmt werden. Die wesentlichen Fragestellungen betreffen unternehmerische Entscheidungen, die je nach Annahmen in die eine oder andere Richtung getroffen werden können. Die Aussicht, hier wesentliche Plfichtverletungen mit der Folge von Schadensersatzansprüchen feststellen zu können, erscheint eher gering. Ferner würde die Sonderprüfung wieder Kosten verursachen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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