Back

Heidelberg Materials

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.2025
Sprecher: Christoph Öfele

Heidelberg Materials
Berliner Str. 6
69120 Heidelberg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Heidelberg Materials AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen bestätigt seine progressive Dividendenpolitik und erhöht die Ausschüttung gegenüber dem Vorjahr um 10 %. Damit werden aber immer noch nur knapp 30 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet. Aufgrund der politischen Unsicherheiten ist eine höhere Thesaurierung jedoch vertretbar.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr tadellos gearbeitet. Die kommunizierten Umsatz- und Ergebnisziele wurden erreicht, die operative Marge liegt bei guten 21,3 % und ebenfalls im kommunizierten Zielkorridor.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Die Teilnahmequote an den Sitzungen lag mit 96,3 % annähernd am Maximum. Die Sitzungsschwerpunkte wurden aus Sicht der SdK richtig gesetzt. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und verständlich.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände. Die Vergütung für den Abschlussprüfer bezog sich zum allergrößten Teil auf die Abschlussprüfungsleistungen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist verständlich und vollständig. Der Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wurde uneingeschränkt erteilt.

7. Beschlussfassung über die Änderung des § 12 der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Billigung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Das Vergütungssystem ist als reine Fixvergütung ausgestaltet und erfüllt damit eine zentrale Forderung der SdK an Vergütungssysteme für Aufsichtsräte. Die Erhöhung der Festvergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist angemessen.

8. Beschlussfassung über die Änderung des § 16 Abs. 5 der Satzung (Hauptversammlung) zur Erneuerung der Ermächtigung zur Durchführung künftiger virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Die SdK wendet sich grundsätzlich gegen die Abhaltung von Hauptversammlungen in einem virtuellen Format, sofern keine exogene Notsituation (z.B. Pandemie, Versammlungsverbot) vorliegt. Darüber hinaus stellt die SdK inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung einer virtuellen HV (dauerhafte Interaktivität auch mit den Aktionären, keine Beschlussfassungen über Strukturmaßnahmen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes bei technischen Störungen), die über die Beschlussvorlage nicht abgebildet werden. Wünschenswert wäre die Abhaltung als Hybridveranstaltung.

9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Auch wenn der Umfang des neu zu genehmigenden Kapitals deutlich geringer ausfällt als bisher, beläuft sich die Summe der genehmigten Kapitalien auf 39,9 % des Grundkapitals und damit deutlich über der für die SdK vertretbaren Grenze von 25 %. Der Beschluss ist deshalb abzulehnen.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK sieht als notwendige Bedingung für einen Aktienrückkauf eine angemessene Dividende, die zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses liegt. Aber selbst dann bevorzugt die SdK im Regelfall eine höhere Dividende gegenüber dem Aktienrückkauf, da dieser zum Verlust des Stammrechts führt.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten im Zusammenhang mit dem Rückkauf eigener Aktien nach § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG wegen der zu großen Nähe zum verbotenen Handel in eigenen Aktien ab.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen