TOP 1 Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Jahresabschluss und der Konzernjahresabschluss sind mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass diese nicht korrekt erstellt worden sein könnten oder Sachverhalte nicht richtig wiedergeben. Somit kann der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 zugestimmt werden.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 2023
Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer regulären Dividende in Höhe von 2,10 Euro je Aktie plus einer Sonderdividende in Höhe von 4,00 Euro je Aktie erfüllt sämtliche Anforderungen der SdK. Alleine die reguläre Dividende stellt schon eine Ausschüttung von mehr als 40 % des in 2023 erzielten Konzernjahresüberschusses dar. Der Ausschüttung kann auch aufgrund der soliden bilanziellen Situation zugestimmt werden.
TOP 3 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Das Jahr 2023 stellt einen Wendepunkt mit Nettomittelzuflüssen dar. Es gibt keine erkennbaren Gründe, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern. Die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Greenwashing beziehen sich auf das alte Management, und bieten keinen Anlass, die Entlastung zu verweigern.
Allerdings wird dieses Jahr leider die stattfindende ordentliche Hauptversammlung in virtueller Form durchgeführt. Die SdK spricht sich für die Durchführung einer physischen oder hybriden Hauptversammlung aus. Eine rein virtuelle HV erachtet die SdK - bei allen Vorteilen der Digitalisierung - als ein Rückschritt innerhalb des Ausbaus der Aktienkultur und dem Dialog zwischen allen Stakeholdergruppen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: In rekordverdächtigen 33 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner ständigen
Ausschüsse in 2023 haben die Aufsichtsratsmitglieder die Arbeit der Geschäftsführung überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, Zwischenabschlüsse, Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers, Zwischenabschlüsse
Ablehnung
Begründung: Der ursprünglich geplante Wechsel von KMPG zu EY wurde im Jahr 2021 aus gutem Grund verschoben. Allerdings sollte inzwischen genug Zeit gewesen sein, um einen neuen Prüfer zu finden, da KPMG mehr als 10 Jahre (bereits vor Börsengang) prüft. Die Unabhängigkeit der Prüfung könnte aus Sicht der SdK gefährdet sein.
TOP 5.2 Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ablehnung
Begründung: Der ursprünglich geplante Wechsel von KMPG zu EY wurde im Jahr 2021 aus gutem Grund verschoben. Allerdings sollte inzwischen genug Zeit gewesen sein, um einen neuen Prüfer zu finden, da KPMG mehr als 10 Jahre (bereits vor Börsengang) prüft. Die Unabhängigkeit der Prüfung könnte aus Sicht der SdK gefährdet sein.
TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Die rein formale Zustimmung kann erteilt werden. Es sind keine fehlerhaften Angaben erkennbar.
TOP 7 Wahl zum Aufsichtsrat – Oliver Behrens
Zustimmung
Begründung: Herr Behrens ist als Europa-CEO von Morgan Stanley bestens qualifiziert. Da auch keine vergleichbaren sonstigen Mandate von ihm ausgeübt werden, steht der Zustimmung zu seiner Wahl nichts entgegen.
TOP 8 Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss unter anderem gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG) und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Begrenzung des genehmigten Kapitals auf 10 % auch in Zusammenhang mit Sacheinlagen ist zustimmungsfähig. Die Gesellschaft benötigt die finanzielle Flexibilität gegebenenfalls in wirtschaftlich schwierige Zeiten oder für Übernahmen. Die SdK trägt bis zu 25 % Vorratsbeschlüsse mit Ausschluss des Bezugsrechts mit.
TOP 9 Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Barkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge) und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Kapitalvorratsbeschluss bezieht sich ausschließlich auf eine Barkapitalerhöhung in Höhe von bis zu 30 % des existierenden Grundkapitals. Das Bezugsrecht kann nur bis zu 10 % ausgeschlossen werden. Eine Sacheinlage ist nicht vorgesehen. Damit kann dem Vorratsbeschluss ebenfalls zugestimmt werden.
TOP 10 Aufhebung einer bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen, die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 Capital - AT1 Capital) erfüllen
Zustimmung
Begründung: Als Finanzinstitut ist es der Gesellschaft gestattet zur Eigenmittelausstattung auch Genussscheine oder andere hybride Kapitalia aufzunehmen. Dem Beschluss kann zugestimmt werden.
TOP 11 Beschlussfassung über eine Änderung von §§ 15 (Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses) und 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder der Geselschafterseite im Gemeinsamen Ausschuss auf drei von derzeit zwei stärkt die Position der Aktionäre, dem kann daher zugestimmt werden. Die Satzungsänderung bzgl. der Teilnahmeberechtigung ist aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen nötig. Dem kann ebenfalls zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich