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Fresenius SE & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.2024
Sprecher: Dieter Tassler

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61346 Bad Homburg v.D.H.
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen und des Geschäftsberichtes keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die geschäftsführende Gesellschafterin hat ihre Aufgabe der Umsetzung nach erfolgter Analyse mit der Neuausrichtung begonnen. Eine Abkehr von primären Wachstumszielen hin zur Steigerung der Profitabilität mit starkem Fokus auf Kosteneffizienz und Bereinigung von weniger profitablen Aktivitäten bzw. unmittelbarer Fokussierung auf die Kernkompetenzen hat begonnen. Das schließt auch den Verzicht auf eine Dividendenausschüttung mit dem Ziel des Rückbaus der Verschuldung ein.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben der Beratung des Vorstands, sowie der Kontrolle und Überwachung nach unserer bisherigen Kenntnis stets nachgekommen.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt a. M.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist - soweit dies das Vergütungssystem als solches erlaubt - auch verständlich. Es enthält darüber hinaus den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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