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init innovation in traffic systems SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.2024
Sprecher: Dr. Carola Rinker

init innovation in traffic systems SE
Käppelestr. 4-10
76131 Karlsruhe
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Zustimmung

Begründung: Der Gewinn je Aktie liegt bei 1,55 EUR. Der Hauptversammlung wird eine Dividende in Höhe von 0,70 EUR je Aktie vorgeschlagen. Sowohl die wirtschaftliche Lage als auch die Zukunftsaussichten des Unternehmens sind gut, sodass diesem Vorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Das Wachstum der letzten Jahre sowie die beiden Großaufträge im Auftragseingang im letzen Geschäftsjahr zeigen den Erfolg der Tätigkeiten des Vorstands, sodass einer Entlastung zugestimmt werden kann.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht detailliert über die Arbeit im vergangenen Jahr. Es wäre wünschenswert, dass bei der Offenlegung der Anwesenheit angegeben wird, welches Mitglied nicht an allen Sitzungen teilgenommen hat. Darüber hinaus wäre eine tabellarische Darstellung der Anwesenheit übersichtlicher. Darüber hinaus wäre eine Angabe über die Teilnahme an Weiterbildungen wünschenswert.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Da pwc den Konzernabschluss erst seit 2022 prüft, sind die zehn Jahre noch nicht überschritten. Da zudem keinen nennenswerten Beratungsleistungen erbracht wurden, sind die Voraussetzung für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers erfüllt und der Wahl kann zugestimmt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 4 2. Unterabsatz Satz 3 der Satzung (Record Date)

Zustimmung

Begründung: Da es sich hier um eine Umsetzung gesetzlicher Vorgaben handelt, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

TOP 7 Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung (Vertreter Versammlungsleiter)

Zustimmung

Begründung: Der Festlegung des Satzungsleiters für die Hauptversammlung kann zugestimmt werden.

TOP 8 Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder)

Zustimmung

Begründung: Bei der Unternehmensgröße erscheint es ausreichend, dass der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern besteht. Daher kann einer Verkleinerung zugestimmt werden.

TOP 9 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 9.1 Prof. Michaela Dickgießer

Zustimmung

Begründung: Die Kandidatin verfügt über die notwendige Kompetenz. Da sie mehrere weitere Mandate u.a. bei Stiftungen hat, ist fraglich, ob ausreichend zeitliche Ressourcen vorhanden sind, um an den Sitzungen teilzunehmen sowie diese entsprechen vor- und nachzubereiten. Leider wird im Bericht des Aufsichtsrates nicht angegeben, welche Mitglieder nicht an allen Sitzungen teilgenommen haben. Sofern in der Hauptversammlung die Fragen dazu ausreichend beantwortet werden, kann der Wahl zugestimmt werden, da es sich bei den Mandaten dem Anschein nach vorrangig um Vorstandstätigkeiten kleinerer Vereine im Ehrenamt handelt.

TOP 9.2 Dipl.-Ing. (FH), M.A.Christina Greschner

Zustimmung

Begründung: Die Kandidatin verfügt über die notwendigen Kompetenzen, Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 9.3 Dr. Johannes Haupt

Ablehnung

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kompetenzen. Allerdings besteht aufgrund der zahlreichen Mandate als Aufsichtsrat und Verwaltungsrat die Gefahr eines Overboardings und damit fehlender zeitlicher Ressourcen zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie der Teilnahme an den Sitzungen. (Weitere Kritik siehe auch bei Top 9.1) Aus diesem Grund kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

TOP 9.4 Dipl.-Ing. Ulrich Sieg

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kompetenzen. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 9.5 Dipl.-Ing. Andreas Thun

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kompetenzen, Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 9.6 Dr.-Ing. Gottfried Greschner

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich sieht die SdK einen direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat kritisch, da das Risiko besteht, dass die eigene Arbeit als Vorstand in dem späteren Posten als Aufsichtsrat nicht kritisch beäugt wird. Da es sich in diesem Fall jedoch um den Gründer und jahrzentelangen Vorstand des Unternehmens handelt, ist dessen Expertise für das Gremium sicherlich sehr hilfreich. Daher kann diesem Vorschlag in dem Fall (trotz fehlender Cooling-Off-Zeit) ausnahmsweise zugestimmt werden.

TOP 10 Beschlussfassung über Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung beläuft sich auf 10 % des Grundkapitals. Einer Zustimmung steht nichts entgegen.

TOP 11 Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Der Anteil der variablen Vergütung besteht zum großen Teil (> 75 % der gesamten variablen Vergütung) aus sog. LTI, was erfreulich ist, da somit die langfristige Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt wird. DIe Übernahme von Umzugskosten erscheint in der Gehaltsklasse eines Vorstandsmitglieds jedoch nicht erforderlich. Daher kann dem Vorschlag der Änderung des Vergütungssystems nicht zugestimmt werden. Außerdem sollten bei der Festlegung der variablen Vergütung nicht nur finanzielle Leistungskennzahlen wie das EBIT, sondern auch nichtfinanzielle Kennzahlen (z.B. zur Messung der Nachhaltigkeit) berücksichtigt werden.

TOP 12 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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