1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet nur 30 % des Jahreskonzernergebnisses aus. Die SdK erachtet eine angemessene Beteiligung der Aktonäre am Unternehmensergebnis in Höhe von 40 % bis 60 % für angemessen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen ging im Jahr 2025 an die Börse. Der Börsengang war sehr erfolgreich. Der Umsatz konnte um 17,4 % gesteigert werden. Das Ergebnis je Aktie ist von € 2,21 auf € 3,04 gestiegen
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen und vier außerordentlichen Sitzungen seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen. Die Präsenz ist nicht angegeben im Geschäftsbericht. Es wird auf der HV hinterfragt werden.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
5. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M.,― zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der PFISTERER Holding SE für das Geschäftsjahr 2026zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen seitens der SdK keine Bedenken.
5. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026zu wählen.
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 5
6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es macht Sinn, um auch für die Gesellschaft die Sichtbarkeit der Aktionäre zu erhöhen, eine Umstellung von Inhaber auf Namensaktien vorzunehmen.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I und über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Dem Vorratsbeschluss kann zugestimmt werden.
8. Beschlussfassung über die Erhöhung der festen Aufsichtsratsvergütung und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung der festen, jährlichen Vergütung von € 30 Tausend auf € 40 Tausend erscheint auch im Vergleich zu anderen Gesellschaften angemessen. Allerdings sollte die feste jährliche Vergütung des AR-Vorstands maximal das 2,5-fache der üblichen Aufsichtsratsmitgliedervergütung betragen. Hier erhält der Vorsitzende das Dreifache.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich