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Continental AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.04.2023
Sprecher: Christian Retkowski

Continental AG
Vahrenwalder Str. 9
30165 Hannover
TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt eine Dividendenzahlung in Höhe von 1,50 € für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 vor. Bei einem Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,33 € wird damit neben dem gesamten Gewinn noch 1,17 € je Aktie aus der Substanz ausgeschüttet. Da in 2021 das Ergebnis je Aktie noch bei 7,18 € lag und eine Dividende je Aktie lediglich von 2,20 € ausgeschüttet wurde (Ausschüttungsquote rund 30%), kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden. Denn bei Betrachtung der beiden letzten Geschäftsjahre zusammen liegt die Ausschüttung mit 1,50 € und 2,20 € (3,70 €) bei Ergebnissen je Aktie von 0,33 € und 7,18 € (7,51 €) bei rund 50 %.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand hat hinsichtlich des operativen Geschäfts die Prognosen trotz der globalen Krisen (Ukraine-Krieg, gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, Lieferkettenprobleme, Inflation, Automobilkrise) im Wesentlichen eingehalten. Klärungsbedarf gibt es jedoch bei dem nicht erreichten Ergebnis im Bereich ContiTech sowie beim bereinigten Free Cash-Flow. Auch die Umsetzung des Transformationsprozesses macht gute Fortschritte. Allerdings kann der Aktienkursrückgang um fast 40% allein im Jahr 2022 nicht nur auf globale Krisen zurückzuführen sein und ist für alle AktionärInnen nicht hinnehmbar. Am Schwerwiegendsten jedoch wiegt der Cyberangriff im vergangenen Sommer auf Continental, bei dem die Cyberterroristen mit 40 Terabyte den größten Datenabfluss der deutschen Wirtschaftsgeschichte mit teilweise sehr vertraulichen Dokumenten realisieren konnten. Hier stellt sich die Frage, warum zum einen dies ausgerechnet bei der Continental AG geschehen konnte und zum anderen, warum die Transparenz, Kommunikation und die forensische Aufklärung dieses Cyberangriffs aus Sicht der SdK nicht der Art und Weise entspricht, wie es aufgrund der Schwere des Vorfalls angebracht wäre. Sollte der Vorstand die Hauptversammlung dazu nutzen, den Cyberangriff aufzuarbeiten, behält sich die Sdk vor, den Vorstand doch noch zu entlasten.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Leider muss man aus objektiver Sicht hinterfragen, ob der Aufsichtsrat den Vorstand in der Weise kontrollieren kann, wie es nötig wäre. So häufen sich leider Vorfälle bei Continental, die enorme Reputationsschäden am Konzern hinterlassen: der Diesel-Skandal und die damit einhergehenden Entlassungen von Herrn Degenhardt und später von Herrn Schäfer, immer wieder diverse kartellrechtliche Strafen, manipulierte Industrie- und Autoschläuche in Korbach und nun die Cyberattacke. Hierzu bedarf es Klärungsbedarf des Aufsichtsrates. Sollte der Aufsichtsrat die Hauptversammlung nutzen, um den AktionärInnen zu verdeutlichen, wie der Aufsichtsrat zukünftig versuchen wird, diese höchst schädigenden Vorkommnisse zukünftig vom Unternehmen abwenden zu wollen, behält sich die SdK vor, den Aufsichtsrat doch noch zu entlasten.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: PWC kann aus Sicht der SdK als Abschlussprüfer des Continental Konzerns wiedergewählt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist ausführlich und entspricht den Formalien nach § 162 AktG.

TOP 7 Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 17 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Ablehnung

Begründung: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, daß unternehmensexterne Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters).

TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 17 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Ablehnung

Begründung: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass bei virtuellen Hauptversammlungen auch die Aufsichtsratsmitglieder virtuell zugeschaltet werden können oder bei Krankheit bei physischen Hauptversammlungen zumindest virtuell teilnehmen können. Jedoch erscheint eine Abwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern auf physischen Hauptversammlungen lediglich aufgrund von „nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre“ nicht adäquat. Hiermit wird die Wertigkeit einer Hauptversammlung ins Lächerliche gezogen.

TOP 9 Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 19 der Satzung zur Erweiterung der Befugnisse des Versammlungsleiters bei virtuellen Hauptversammlungen

Zustimmung

Begründung: Die Satzungsänderung ist aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag vom 15. März 2023 zu dem zwischen der Continental Aktiengesellschaft und der Continental Automotive GmbH, Hannover, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Zustimmung

Begründung: Dem Änderungsvertrag im Hinblick auf den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


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