TOP 1 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt schon grundsätzlich die Ablehnung des neuen Genehmigten Kapitals. Außerdem war die Gesellschaft in der Vergangenheit mit ihren Investitionen überhaupt nicht erfolgreich. Die Beteiligungen waren ein Flop und mussten zum Nachteil der Aktionäre abgeschrieben werden. Für solch risikoreiche und abenteuerliche Beteiligungen fehlt der kleinen Gesellschaft ganz offensichtlich die Expertise.
TOP 2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Angesichts der Fehlinvestitionen in der Vergangenheit ist die Beschränkung auf die Mindestdividende von 4% auf das Grundkapital nach dem Aktiengesetz nachvollziehbar. Hätte es diese Fehlinvestitionen aber nicht gegeben, wäre auch eine erheblich höhere Dividende möglich gewesen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Das normale Geschäft mit den Lizenzen von Janosch läuft weiterhin noch zufriedenstellend. Die Abschreibungen nach den Fehlinvestitionen auf die sehr risikoreichen Beteiligungen sind allerdings besorgniserregend und zeigen, dass die kleine Gesellschaft dafür überhaupt keine Expertise hat. Dies darf nicht weiter geführt werden.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat im letzten Jahr zwar in vielen Sitzungen die Gesellschaft überwacht. Allerdings hat auch der Aufsichtsrat in den früheren Jahren anscheinend die gescheiterten Beteiligungen nicht ausreichend geprüft.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Begründung: Es spricht zwar nichts direkt gegen die Wiederwahl von einzelnen Kandidaten. Nach den Problemen mit den Fehlinvestitionen in der Vergangenheit, die auch dem Aufsichtsrat anzulasten sind, wäre es aber vielleicht doch sinnvoll zumindest einen neuen Kandidaten in den Aufsichtsrat zu wählen. Deshalb ist vorerst die Enthaltung geplant, um abzuwarten, ob es auf der HV noch andere Kandidaten geben wird. Für die Zukunft wird auf jeden Fall angeregt, einen Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat zu wählen, um bei einem Ausfall die jederzeitige Beschlussfähigkeit zu sichern.
TOP 7 Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Die neue AR Vergütung bewegt sich grundsätzlich noch in einem akzeptablen Rahmen für die Größe der Gesellschaft, unabhängig von den Personen.
TOP 8 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) der Hauptversammlung am 11. September 2024
Begründung: Es liegen bisher keine Informationen vor, warum dieser Bestätigungsbeschluss überhaupt notwendig ist. Dies hätte vorher kommuniziert werden müssen.
TOP 9 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023) der Hauptversammlung am 11. September 2024
Begründung: Siehe TOP 8
TOP 10 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023) der Hauptversammlung am 11. September 2024
Begründung: Siehe TOP 8
TOP 11 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 5 der Tagesordnung (Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses 2024) der Hauptversammlung am 11. September 2024
Begründung: Siehe TOP 8
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich