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HOCHTIEF AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.2025
Sprecher: Stefan ten Doornkaat

HOCHTIEF AG
Opernplatz 2
45128 Essen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Dividende ist im oberen Bereich der empfohlenen Ausschüttungsquote (Ausschüttung von 40-605 des konzerngewinns). HochTief hat ein hervorragendes Ergebnis erwirtschaftet.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand konnte die fundamentalen Zahlen wie auch das Ergebnis erheblich steigern. Trotz der herausforderden Zeiten ist dies in der Baubranche ein beachtliches Ergebnis, das einen Mehrwert für die Aktionäre darstellt.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat mit Rat und Überwachung zu dem Ergebnis beigetragen. So konnten Zukäufe beschlossen und durchgeführt werden, die den Unternehmenswert auch zukünftig steigern werden.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken sachlicher oder persönlicher Natur gegen die Prüfer.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Vergütungsbericht. Insbesondere sind einzelnen Vergütungen der Vorstände ausgewiesen.

7. Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie über entsprechende Änderungen des § 18 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung ist aufgrund der Bilanzsumme angemessen. Zwar gibt es durch das Sitzungsgeld einen gewissen variablen Anteil, der sich allerdings an der Anzahl der Sitzungen und somit an dem jeweiligen Aufwand orientiert.

19.03.2025: Berichtigung der Veröffentlichung vom 17.03.2025


Keine Abstimmung erforderlich


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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