TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 60 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 60 Prozent. Dies erscheint angemessen. Dem Vorschlag kann somit zugestimmt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: In einem sehr schwierigen Geschäftsjahr, das von einer schwachen Baukonjunktur v.a. im Heimatmarkt Deutschland geprägt war, musste die Gesellschaft Erlös- und Erlösrückgänge verzeichnen. Mit Erholung der Baukonjunktur sollte aber auch eine Erholung bei Wacker Neuson einsetzen. Die Gesellschaft dürfte durch die internationale Aufstellung, zahlreichen Produktinnovationen und auch aufgrund der vielen "nachhaltig" orientierten Produkte zu den Gewinnern in der kommenden Aufschwungphase gehören. Es kann daher Entlastung erteilt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: In insgesamt sech Sitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Deutschland. Es bestehen keine Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit von Forvis Mazars. Deren Bestellung kann somit zugestimmt werden.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die rein redaktionelle Zustimmung kann erteilt werden, da keine Hinweise bekannt sind, dass gegen das Vergütungssystem verstoßen worden sein könnte.
TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Herrn Johann Neunteufel
Zustimmung
Begründung: Herr Neunteufel ist (Vertreter des) Großaktionär(s) und ist seit über einem Jahrzehnt Aufsichtsrat der Gesellschaft. Er verfügt über beispiellose Erfahrung im Baumaschinengeschäft und ist bestens qualifiziert für den Posten eines Aufsichtsrates bei der Gesellschaft. Seiner erneuten Wahl kann zugestimmt werden.
TOP 7.2 Herrn Peter Riegler
Zustimmung
Begründung: Herr Riegler ist ebenfalls ein Vertreter eines Großaktionärs. Er war bisher jedoch nicht Mitglied im Aufsichtstrat und wird Herrn Helletzgruber nachfolgen. Es bestehen keine Bedenken gegen seine Qualifikation. Dem Wahlvorschlag kann daher zugestimmt werden.
TOP 7.3 Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen
Zustimmung
Begründung: Herr Prof. Dr. Schüppen ist jahrelanger Rechtsberater der Familie Wacker, die ebenfalls einen wesentlichen Anteil am Unternehmen hält. Er ist bereits seit Jahren Mitglied des Aufsichtsrates, gegen seine Wiederwhal bestehen keine Einwände.
TOP 7.4 Herrn Ralph Wacker
Zustimmung
Begründung: Herr Ralph Wacker ist ebenfalls (Vertreter eines) Großaktionärs. Er ist ebenfalls seit längerer Zeit Aufsichtsratsmitglied. Er ist qualifiziert und es spricht nichts gegen seine Wiederwahl.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Das Vergütungssystem ist transparent und gut nachvollziehbar. Die Erhöhung des Zielgehalts erscheint vergleichsweise ambitioniert. Eine Zustimmung zum Vergütungssystem scheitert jedoch an der Höhe des Beitrags zur Altersvorsorge. Die vorgesehenen 9% des Zieleinkommens sind deutlich zu hoch. Aus Sicht der SdK wären maximal 3 % angemessen. Auch der Umstand, dass der Aufsichtsrat eine Öffnungsklausel bei den von der Gesellschaft zu übernehmenden Nebenleistungen hat, spricht gegen eine Zustimmung.
TOP 9 Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende Änderung von § 14 der Satzung der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratsvergütung sieht neben einer fixen Komponente auch eine erfolgsorientierte Vergütungskomponente vor. Nach Ansicht der SdK ist für den Aufsichtsrat als unabhängiges Kontrollgremium mit Überwachungsfunktion eine ausschließlich fixe Vergütung sachgerecht. Daher wird dem Vorschlag nicht zugestimmt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich