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clearvise AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.07.2025
Sprecher: Alexandra Mühr

clearvise AG
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der clearvise AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Trotz eines Konzerngewinns von lediglich 0,01 €/Aktie sollen 0,06 €/Aktie ausgeschüttet werden. Die SdK stimmt der Ausschüttung auf Grund der auskömmlichen Eigenkapitalquote von 42 % zu.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die operative Entwicklung verlief im Rahmen der vom Vorstand vorgelegten Prognose. Damit hat der Vorstand seine Ziele in einer geopolitisch unsicheren Zeit und in einem ambitionierten Umfeld erreicht.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Ausweislich des sehr knappen Aufsichtsratsberichts ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine gesetzlichen und aktienrechtlichen Pflichten erfüllt hat.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl des seit 2023 prüfenden Abschlussprüfers bestehen keine Einwendungen. Über die Abschlussprüfung hinaus wurden keine weiteren Beratungsleistungen erbracht.

6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsregelungen zur Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 8 der Satzung) und zur Vergütung des Aufsichtsrats (§ 13 der Satzung) sowie die Festlegung einer konkreten Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Einer Verkleinerung des Aufsichtsrats von 5 auf 3 Mitglieder steht aufgrund der Größe des Unternehmens und der aktienrechtlichen Vorgabe (§ 95 AktG) nichts im Wege. Auch einer Änderung der Grundvergütung auf 40.000,- erscheint angemessen.

7. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


7 a) Frau Dr. Bettina Mittermeier

Begründung: Eine qualifizierte Beurteilung über die Eignung der Kandidatin ist aufgrund mangelnder Informationen (die Einladung enthielt z.B. keine Lebensläufe oder sonstigen Informationen zu den Kandidaten) nicht möglich. Auf der Hauptversammlung wird die Eignung hinterfragt werden.

7 b) Herr Ingmar Helmke

Begründung: Eine qualifizierte Beurteilung über die Eignung des Kandidaten ist aufgrund mangelnder Informationen (die Einladung enthielt z.B. keine Lebensläufe oder sonstigen Informationen zu den Kandidaten) nicht möglich. Auf der Hauptversammlung wird die Eignung hinterfragt werden.

7 c) Herr Gebhard Littich

Begründung: Eine qualifizierte Beurteilung über die Eignung des Kandidaten ist aufgrund mangelnder Informationen (die Einladung enthielt z.B. keine Lebensläufe oder sonstigen Informationen zu den Kandidaten) nicht möglich. Auf der Hauptversammlung wird die Eignung hinterfragt werden.

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Satzungsänderung, die eine Gesetzesänderung umsetzt und keine Nachteile für die Aktionäre beinhaltet, zu.

9. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Begründung: Nach Auffassung der SdK ist eine Präsenz-Hauptversammlung gegenüber einer virtuellen Hauptversammlung vorzuziehen. Nur so ist ein aktiver Austausch zwischen Aktionären und dem Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gegeben. Die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung sollte auf Krisen-/Notsituationen beschränken sein. Eine solche Krisen-/Notsituation ist nur gegeben, wenn ein staatliches Verbot oder staatliche Auflagen die Gesellschaften dazu zwingen, eine virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Staatliche Empfehlungen begründen eine Krisen-/Notsituation nicht.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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