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IBU-tec advanced materials AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.2024
Sprecher: Michael Kunert

IBU-tec advanced materials AG
Hainwe 9-11
99425 Weimar
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IBU-tec advanced materials AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts der IBU-tec advanced materials AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung

Begründung: Angesichts des negativen Jahresergebnisses wird dem Dividendenverzicht und Vortrag des Bilanzgewinns in diesem Jahr zugestimmt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft hat zwar im letzten Jahr ihre Prognosen verfehlt und einen Jahresverlust erwirtschaftet. Dies war aber sicherlich auch durch das schwierige Marktumfeld gerade auf den Rohstoffmärkten beeinflusst. Immerhin wurde im zukunftsträchtigen Batteriesegment eine starke Umsatzsteigerung erzielt. Auch die Prognose für die Zukunft sieht wieder erheblich besser aus.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR-Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung und Überwachung der Gesellschaft erfüllt.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht und Höhe und Struktur der Vergütungs angemessen erscheinen, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat - Herr Ulrich Weitz

Ablehnung

Begründung: Es ist nichts bekannt, was aus persönlichen Gründen gegen den Kandidaten spricht. Der Kandidat ist aber erst vor einem Jahr aus dem Vorstand bei der Gesellschaft ausgeschieden. Damit ist die Abkühlungsperiode von drei Jahren noch nicht beendet und der Kandidat ist in diesem Jahr noch nicht wählbar. Außerdem wäre es problematisch, wenn aus der Familie des Großaktionärs 2 von 4 AR Mitgliedern kommen würden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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