1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IBU-tec advanced materials AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts der IBU-tec advanced materials AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Zustimmung
Begründung: Angesichts des negativen Jahresergebnisses wird dem Dividendenverzicht und Vortrag des Bilanzgewinns in diesem Jahr zugestimmt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat zwar im letzten Jahr ihre Prognosen verfehlt und einen Jahresverlust erwirtschaftet. Dies war aber sicherlich auch durch das schwierige Marktumfeld gerade auf den Rohstoffmärkten beeinflusst. Immerhin wurde im zukunftsträchtigen Batteriesegment eine starke Umsatzsteigerung erzielt. Auch die Prognose für die Zukunft sieht wieder erheblich besser aus.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR-Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung und Überwachung der Gesellschaft erfüllt.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht und Höhe und Struktur der Vergütungs angemessen erscheinen, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat - Herr Ulrich Weitz
Ablehnung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was aus persönlichen Gründen gegen den Kandidaten spricht. Der Kandidat ist aber erst vor einem Jahr aus dem Vorstand bei der Gesellschaft ausgeschieden. Damit ist die Abkühlungsperiode von drei Jahren noch nicht beendet und der Kandidat ist in diesem Jahr noch nicht wählbar. Außerdem wäre es problematisch, wenn aus der Familie des Großaktionärs 2 von 4 AR Mitgliedern kommen würden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich