1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem stagnierenden Konzerngewinn von 2,07 Euro je Aktie sollen wieder Euro 1,20 €/Aktie ausgeschüttet werden. Das entspricht ca. 58 % des Konzerngewinns und damit den Vorgaben der SdK ca. die Hälfte des Gewinns auszuschütten. Die Aktionäre profitierten auch von 2 Aktienrückkäufen im letzten Jahr.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in einem schwierigem Umfeld gut geführt und neu aufgestellt und sich ehrgeizige Ziele bis 2030 gesetzt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Bis auf Herrn Lemb nahmen sämtliche Mitglieder zu 100 % an den Sitzungen teil.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die zweite Wiederwahl von PWC bestehen keine Bedenken, neben der Abschlussprüfung erbringt PWC keine weiteren Beratungsleistungen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Bericht enspricht den Anforderungen des § 162 AktG und scheint die Vergütungsstruktur hinreichend transparent darzustellen.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem wird an die für 2030 neu formulierte Wachstumsstartegie EMPOWERING
MITTELSTAND angepaßt. Die Neuerungen beinhalten auch eine Nachhaltigkeitskomponente. Das Vergütungssystem besteht gesetzeskonform aus drei Elementen: Festgehalt, Short Term Incentive und Long Term Incentive. Die variablen Anteile machen zusammen allerdings nur rund 40 % der Bezüge aus; Darüber hinaus gibt es jedoch noch die Einführung einer Verpflichtung für die Vorstandsmitglieder, Aktien der INDUS Holding AG in bedeutender Höhe zu halten.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK Zahlungen von Dividenden gegenüber dem Rückkauf von Aktien. Da INDUS aber bereits mit ca 60 % eine hohe Ausschüttungsquote ausweist und in der Vergangenheit sehr geschickt zu niedrigen Kursen eigene Aktien zurückgekauft und eingzogen hat, kann einem Aktienrückkauf ausnahmsweise zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich