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Evonik Industries AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.2023
Sprecher: Paul Petzelberger

Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1—11
45128 Essen
TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 1,17 Euro je Aktie stellt eine Dividendensumme von 545 Mio. Euro dar und liegt knapp über dem Konzernjahresüberschuss von 540 Mio. Euro. Grundsätzlich empfiehlt die SdK eine Ausschüttung in der Bandbreite zwischen 40 bis 60 % des Konzernjahresüberschusses. Evonik kann die Dividende noch aus dem Free Cashflow von 873 Mio. Euro zahlen, dennoch wird angesichts des hohen Schuldenbergs auf der HV die Kapitalallokation näher hinterfragt.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Das schwierige Marktumfeld mit hohen Rohstoff- und vor allem Energiekosten hat sich deutlich im Zahlenwerk bemerkbar gemacht. Trotz eines starken Umsatzanstiegs ist das Ergebnis eingebrochen. Ferner nimmt auch die Nettofinanzverschuldung immer weiter zu. Operativ wird das Unternehmen vom Vorstand jedoch gut geführt, die mittel- und langfristige Strategie als Spezialchemiekonzern ist schlüssig und auch mit Blick auf ein Comeback bei der Marge vielversprechend.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Im Zuge von fünf Aufsichtsratssitzungen und einer regen Ausschusstätigkeit ist das Kontrollgremium ausweislich des Aufsichtsratsberichts seinen Pflichten nachgekommen. Kritisch hinterfragt wird jedoch der aufgeblähte Verwaltungsapparat. Es ist nicht schlüssig, wieso ein 20-köpfiger Aufsichtsrat mit einem Jahressalär von 3,5 Mio. Euro von Nöten ist. Selbst der vielfach größere DAX-Konzern BASF hat lediglich einen zwölfköpfigen Aufsichtsrat mit einer nominal deutlich geringeren Vergütung.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2023 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes

Zustimmung

Begründung: Die fachliche Eignung ist bei KPMG als einer der größten Wirtschaftsprüfungsverbünde weltweit gegeben und auch die Unabhängigkeit ist im vorliegenden Fall gewährleistet.

TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6 a) Herr Bernd Tönjes, Marl, Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung, Essen

Ablehnung

Begründung: Bernd Tönjes ist CEO des Großaktionärs RAG-Stiftung und seit Jahren als Aufsichtsratsvorsitzender von Evonik für den aufgeblähten Aufsichtsrat mit überzogener Vergütung maßgeblich verantwortlich. Es wird ein Wechsel angeregt.

6 b) Frau Prof. Dr. Barbara Albert, Darmstadt, Rektorin der Universität Duisburg-Essen, Essen

Ablehnung

Begründung: Prof. Dr. Barbara Albert ist bereits seit fast 10 Jahren im Gremium. Um ein zu vertrautes Einspielen und damit eine eingeschränkte Unabhängigkeit zu vermeiden, wird ein Wechsel angeregt.

6 c) Herr Dr. Cornelius Baur, München, Vorsitzender des Vorstandes der European Healthcare Acquisition and Growth Company B.V., München

Zustimmung

Begründung: Dr. Cornelius Bauer bringt eine gute fachliche Expertise mit sich und es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 d) Herr Prof. Dr.-Ing. Aldo Belloni, München, ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes der Linde Aktiengesellschaft, München

Zustimmung

Begründung: Prof. Dr. Aldo Belloni ist bereits seit 2017 im Aufsichtsrat vertreten und bringt eine gute fachliche Expertise mit sich. Es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 e) Herr Werner Fuhrmann, Gronau, ehemaliges Mitglied des Executive Committee von Akzo Nobel N.V., Amsterdam

Zustimmung

Begründung: Werner Fuhrmann ist bereits seit 2021 im Aufsichtsrat vertreten und bringt eine gute fachliche Expertise mit sich. Es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 f) Herr Dr. Christian Kohlpaintner, Ingelheim am Rhein, Vorsitzender des Vorstandes der Brenntag SE, Essen

Zustimmung

Begründung: Dr. Christian Kohlpaintner bringt als CEO von Brenntag eine exzellente fachliche Expertise mit sich und es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 g) Herr Cedrik Neike, Berlin, Mitglied des Vorstandes der Siemens Aktiengesellschaft und CEO der Geschäftseinheit Digital Industries, Berlin

Zustimmung

Begründung: Cedrik Neike bringt als Vorstandsmitglied von Siemens eine exzellente fachliche Expertise mit sich und es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 h) Frau Dr. Ariane Reinhart, Wolfsburg, Mitglied des Vorstandes der Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Zustimmung

Begründung: Dr. Ariane Reinhart bringt als Vorstandsmitglied von Continental eine exzellente fachliche Expertise mit sich und es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

6 i) Herr Michael Rüdiger, Utting am Ammersee, Selbstständiger Unternehmensberater, Utting am Ammersee

Ablehnung

Begründung: Michael Rüdiger ist bereits seit 10 Jahren im Gremium. Um ein zu vertrautes Einspielen und damit eine eingeschränkte Unabhängigkeit zu vermeiden, wird ein Wechsel angeregt.

6 j) Frau Angela Titzrath, Hamburg, Vorsitzende des Vorstandes der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg

Zustimmung

Begründung: Angela Titzrath bringt als CEO der Hamurger Hafen und Logistik AG eine exzellente fachliche Expertise mit sich und es sind keine seine Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben, ist verständlich und enthält ein Prüfungsurteil des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstandes, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen sowie eine entsprechende Ergänzung der Satzung in § 18 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, das unternehmens-externe Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters).

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeit zur Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung sowie eine entsprechende Ergänzung der Satzung in § 18 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)

Ablehnung

Begründung: Mit ihren fürstlichen Salären haben die Aufsichtsratsmitglieder am Tag der HV vor Ort zu sein. Die Satzungsänderung ist viel zu weit gefasst und öffnet Tür und Tor für Bequemlichkeits-Aktionen.

TOP 10 Beschlussfassung über die Neufassung von § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Es handelt sich um die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I 2021, S. 3436 ff.) ist §67 Abs.1 AktG

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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