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q.beyond AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2025
Sprecher: Michael Masa

q.beyond AG
Mathias-Brüggen-Str. 55
50829 Köln
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der q.beyond AG zum 31. Dezember 2024 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Strategie 2025, mit Fokus auf gezielter Margenexpansion und nachhaltiger Ertragskraft wird weiterhin konsequent vom Vorstand umgesetzt. Die für 2024 gesetzten Ziele (besonders für EBITDA) sind übertroffen worden. Maßgeblich aus diesen beiden Gründen entlastet die SdK den Vorstand. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Vorstandes.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1 Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 3.2 Ina Schlie (Stellvertretende Vorsitzende)

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 3.3 Thorsten Dirks

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 3.4 Gerd Eickers

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 3.5 Martina Altheim

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 3.6 Matthias Galler

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Aktivitäten des Aufsichtsrates, wie im Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht dargelegt, tragen dazu bei, dass in einem herausfordernden Umfeld die Strategie 2025 weiterhin konsequent umgesetzt wird und die in dieser Strategie genannten Zielparameter erreicht werden können. Die SdK entlastet mit der ihr zugewiesenen Stimmen den Aufsichtsrat. In dieser Hauptversammlung wird die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung im virtuellen Format zum Beschluss vorgelegt. Die SdK fordert die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid. Ein virtuelles Format sollte nur in Notsituationen ermöglicht werden. Die Beschlussfassung über die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen mahnt die SdK an. Dies führt aber nicht zu einer Ablehnung der Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 5 Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Wahl des Prüfers zu. Es gibt keine erkennbaren Gründe, nicht die PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024


TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats


TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderungen der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK stimmt der Aufhebung von §4 Abs.3 und der Änderung von §4 Abs. 2 der Satzung zum Zwecke der Ermächtigung des Vorstands zu einer Erhöhung des Grundkapitales nicht zu. Grund ist die Einräumung der Möglichkeit, dass Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen vollständig auszuschließen (Punkt b)). In Punkt b) ist keine Kapitalgrenze für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aufgeführt.

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals IV und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I und entsprechende Änderungen der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK stimmt der Aufhebung von §4 Abs.6 und der Neufassung von §4 Abs. 3 der Satzung zum Zwecke der Ermächtigung des Vorstands zu einer Erhöhung des Grundkapitales durch die Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nicht zu. Die Satzungsänderung ermächtigt den Vorstand, insbesonders Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen zu begeben und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig auszuschliessen. Die SdK fordert eine prozentuale Begrenzung des Bezugsrechtausschlusses von maximal 10%.

TOP 10 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 16 Abs. 2 (Ort der Hauptversammlung)

Ablehnung

Begründung: Rein virtuelle Hauptversammlungen sollten nur in Krisen-/Notsituationen wie zum Beispiel bei Teilnahmebeschränkungen durch Versammlungsverbote durchgeführt werden. Die Zustimmung zu dieser Satzungsänderung wird somit verweigert. Die SdK fordert ein physisches oder hybrides Hauptversammlungsformat.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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