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MPH Health Care AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.07.2026
Sprecher: Michael Kunert

MPH Health Care AG
Grünauer Str. 5
12557 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MPH Health Care AG zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2025, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2025

Zustimmung

Begründung: Die hohe Dividende trotz der negativen Ergebnisse ist erstmal überraschend und auch problematisch, für die Aktionäre aber natürlich erfreulich. Nach der Insolvenz von CR Energy ist die Zukunft der Gesellschaft unklar, insbesondere ob noch neu investiert werden soll. Ansonsten ist es natürlich sinnvoll das Geld an die Aktionäre auszuschütten.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Dank der erfolgreichen Beteiligung M1 Kliniken sind die Ergebnisse der Gesellschaft trotz der Insolvenz der Beteiligung CR Energy etwas besser ausgefallen als befürchtet. Die SdK hat aber schon seit vielen Jahren die Bilanzierung als Investmentgesellschaft kritisiert, weil es dadurch keinen konsolidierten Konzernabschluss gibt und die Beurteilung der Gesellschaft erschwert. Ob der Gesellschaft bei der Insolvenz von CR Energy Versäumnisse vorzuwerfen sind, kann vor der HV Diskussion nicht abschließend beurteilt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft überwiegend erfüllt. Allerdings gibt es eine Einschränkung, da aktuell vor der HV Diskussion nicht abschließend beurteilt werden kann, ob dem Aufsichtsrat bei der Insolvenz der Beteiligung CR Energy Versäumnisse vorzuwerfen sind.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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