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Beiersdorf AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.04.2026
Sprecher: Markus Neumann

Beiersdorf AG
Unnastraße 48
20245 Hamburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die erneute Auskehrung einer Dividende von 1,00 Euro je Aktie bei einem Ergebnis je Aktie von 4,25 Euro vor, was lediglich eine Ausschüttungsquote von etwa 24% darstellt. Die SdK fordert demgegenüber die Auskehrung von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Positiv wertet die SdK in diesem Kontext allerdings, dass nach erfolgreichem Abschluss des vorangehenden Aktienrückkaufprogramms über 500 Mio. Euro nun ein neues Programm in Höhe von 750 Mio. Euro aufgelegt werden soll, um den Aktionären nicht benötigtes Kapital zurückzugeben.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Die Einschätzung ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert: In einem weiterhin krisengeplagten Umfeld konnte der Konzern, getrieben durch die Entwicklung im Segment "Consumer", seinen Umsatz halten und dabei ein Konzernergebnis je Aktie von rekordhohen 4,25 Euro erzielen. Positiv bleibt ferner festzuhalten, dass im Berichtsjahr in Kombination von Dividendenauskehrung und Aktienrückkauf erneut ca. 725 Mio. Euro an die Aktionäre ausgekehrt wurden. Ferner entwickelten sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, der Free-Cashflow sowie Liquiditätsausstattung und Bilanzrelationen im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut gewohnt solide. Zudem stimmt aus Sicht der SdK nach wie vor die strategische Ausrichtung in beiden Geschäftssegmenten. Wermutstropfen in der wiederum erfolgreichen Bilanz des Geschäftsjahres ist der für die Anteilseigner wichtige Total Shareholder Return (TSR), der sich aufgrund der Kurskomponente auf Jahresbasis negativ entwickelte, was nach Auffassung der SdK aber dem erfolgreich tätigen Vorstand nicht angelastet werden kann.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Soweit aus seinem ausführlichen Bericht erkennbar, ist der Aufsichtsrat u.a. in neun Plenumssitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. Hierbei spielten erneut Vorstandsangelegenheiten eine wichtige Rolle.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

6. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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