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tick Trading Software AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.04.2024
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

tick Trading Software AG
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2023, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023

Zustimmung

Begründung: Satzungsgemäß soll der gesamte ausschüttungsfähige Bilanzgewinn zur Gewinnausschüttung an die Aktionäre verwendet werden, was zu befürworten ist.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023

Ablehnung

Begründung: Das zweite Jahr in Folge ist der Jahresüberschuss stark zurückgegangen. Verglichen mit 20/21 ist dies ein Rückgang um ca. 85% und um ca. 50% gegenüber dem Vorjahr. Auch der Kurs der Aktie hat sich entsprechend negativ entwickelt. Dies ist aus Sicht der Aktionäre doch sehr enttäuschend. Hier bedarf es Antworten vom Vorstand, inwieweit die Profitabilität in den naher Zukunft wieder gesteigert werden kann.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023

Ablehnung

Begründung: Die Aufsichtsräte haben 6x im Jahre getagt und alle Aufsichtsräte haben daran teilgenommen. Die Kontrollpflichten wurden wahrgenommen. Inwieweit der Aufsichtsrat den Vorstand angemessen beraten hat, bliebt zumindest fragwürdig. Denn auch dem Aufsichtsrat muss die schlechte negative Entwicklung im Hinblick auf die Profitabilität angelastet werden. Hier ist nicht erkennbar, wie in naher Zukunft das Unternehmen wieder profitabler ausgerichtet werden soll. Auch der Kurs der Aktie hat sich entsprechend negativ entwickelt. Der Shareholder Return ist nicht zufriedenstellend.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024

Ablehnung

Begründung: Die DHPG Audit GmbH prüft den Jahresabschluss seit nunmehr 14 Jahren ununterbrochen. Die SdK lehnt eine Mandatierung des Prüfers von mehr als 10 Jahren ab, um eingeschliffene Verhaltensweisen, welche zu einer nicht mehr neutralen und objektiven Prüfung führen könnten, zu vermeiden.

TOP 6 Anpassung der Satzung zur Ermöglichung von virtuellen Hauptversammlungen durch Neufassung von § 16 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Die SdK spricht sich idealerweise für die hybride Form der Hauptversammlung aus. Reine virtuelle Hauptversammlungen können den persönlichen Dialog zwischen AktionärInnen und Gesellschaft nicht ersetzen und verschlechtern die Aktienkultur in Deutschland.

TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Ablehnung

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien bis maximal 10% ohne Bezugsrecht des Grundkapitals wäre im Einklang mit den SdK Vorstellungen. Die hier als Kapitalvorratsbeschluss gefasste Vorschlag zur Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien scheint jedoch die Vermutung zu unterstreichen, dass sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat wenig Ideen und Fantasien besitzen, mit überschüssiger Liquidität profitables Wachstum innerhalb des Unternehmens zu generieren. Solange keine klare Zukunftsstrategie des Unternehmens aufgezeigt wird, wird auch der Erwerb eigener Aktien nicht zugestimmt.

TOP 8 Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: In TOP 8 möchte sich die Verwaltung der tick trading sofware AG ein genehmigtes Kapital 2024 von der Hauptversammlung genehmigen lassen. Es umfasst eine mögliche Kapitalerhöhung um bis zu 10% des Grundkapitals. Aus Sicht der SdK ist damit der Kapitalvorratsbeschluss zustimmungsfähig. Allerdings muss auch hier der Vorstand explizit erläutern, was in absehbarer Zukunft geplant ist, um die Gesellschaft wieder auf einen profitablen Wachstumspfad zu bringen. Ist dies nicht zu erkennen, sollte nicht weiteres Kapital in die Gesellschaft eingebracht werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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