1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Vectron Systems AG mit Sitz in Münster auf die Hauptaktionärin Arrow HoldCo GmbH mit Sitz in Münster gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-out)
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich