1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Hoftex Group Konzern hat das dritte Geschäftsjahr in Folge mit einem Fehlbetrag abgeschlossen. Zudem musste im August 2024 ebenso wie jeweils im Sommer der beiden vorhergehenden Jahre und somit das dritte Mal in Folge die ursprüngliche Jahresprognose für Umsatz und Ergebnis nach unten korrigiert werden. Aus Sicht der SdK soll aber gleichwohl nochmals allen Mitgliedern des Vorstands die Entlastung erteilt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats muss vorgehalten werden, dass sie der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Hoftex Group Konzerns der letzten Jahre und der Unzuverlässigkeit bei den Prognosen nicht entschlossen genug begegnet sind. Aus Sicht der SdK soll aber gleichwohl nochmals allen Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung erteilt werden.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
― Frau Renate Dempfle
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagene Kandidatin die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatin dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.
― Herrn Joseph Kronfli
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit des Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.
― Frau Melanie Liebert
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagene Kandidatin die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatin dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.
― Herrn Klaus Steger
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied erst nach Ablauf der sog. „Cooling Off“-Periode in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Die „Cooling Off“-Periode hat grundsätzlich den Zweck, keine Person in den Aufsichtsrat zu wählen, bei der es aufgrund potentieller offener Haftungsansprüche aus der vorausgegangenen Vorstandstätigkeit zu Interessenkollisionen bei dem Kandidaten selbst, aber auch beim Gremium kommen kann. Aus Sicht der SdK sollte eine „Cooling Off“ Periode von mindestens 3 Jahren eingehalten werden.
― Herrn Martin Steger
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit des Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.
― Herrn Tom Steger
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit des Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.
5. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung von § 14 Absatz 5 (Teilnahme und Stimmrechtsausübung zur Hauptversammlung)
Zustimmung
Begründung: Im Zuge des Inkrafttretens des sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ wurden die aktienrechtlichen Regelungen zum Nachweisstichtag geändert. Statt wie zuvor kommt es nun nicht mehr auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung an, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (vgl. § 123 Absatz 4, Satz 2 AktG).
Die Gesetzesänderung soll freiwillig in die Satzung aufgenommen werden, um einen Gleichlauf mit denjenigen börsennotierten Aktiengesellschaften herzustellen, die zwingend entsprechende Satzungsregelungen aufnehmen hatten müssen. Hierdurch soll Missverständnissen vorgebeugt und es soll Klarheit bei der Nachweisführung für alle Intermediäre (z.B. Depotbanken) geschaffen werden.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Nachdem weit mehr als zehn Jahre in Folge die Deloitte GmbH als Prüferin bestellt war, soll nunmehr zum zweiten Mal in Folge die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zur Abschlussprüferin gewählt werden. Die SdK hält die vorgeschlagene Prüferin für geeignet. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich