1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Der Austausch mit dem Vorstand war umfassend und kontinuierlich.
Der Bericht des Aufsichtsrats vermittelt allerdings eher den Eindruck als herrschte in 2025 'Business as usual' in einer schwierigen konjunkturellen Phase. Auf die existentielle Unternehmenskrise wird kaum eingegangen. In diesem Zusammenhang ist auch die Teilnahmequote des Aufsichtsrats an den 4 Plenumssitzungen von 83% als nicht besonders hoch anzusehen, eventuell spielten aber krankheitsbedingte Ausfälle hier eine Rolle. Neben den Standardthemen wurde ein besonderes Augenmerk auf wichtige Projekte u. Strategien der Segmente, sowie auf die Refinanzierung/Konsortialkredit gelegt. Die Berufung eines CTO und kam sehr spät und wohl aufgrund der Kreditgeber zustande.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Das Geschäftsjahr 2025 war für die KAP AG erneut ein sehr schwieriges Jahr, bedingt durch die anhaltende Schwäche in wichtigen Abnehmerbranchen wie dem Automobil- und Industriesektor. Trotz eingeleiteter Effizienzmaßnahmen sanken Umsatz um 4,4% auf 241,4 Mio. € und das normalisierte EBITDA um 8,7% auf 20,9 Mio. EUR. Erneut wurde eine Wertminderung in Höhe von 50,9 Mio. € notwendig. Die EK-Quote sank signifikant auf 23,9%, bei reduzierter Bilanzsumme. Das Unternehmen initiierte aufgrund Intervention der kreditgebenden Banken ein IDW-S6-Sanierungsgutachten und ernannte einen Chief Transformation Officer. In 2026 verließ der Vorstandsvorsitzende das Unternehmen, der wichtige Konsortialkredit konnte ebenfalls in 2026 zu deutlich schlechteren Konditionen verlängert werden. In den vergangenen 5 Geschäftsjahren sank der Aktienkurs von 22,65 auf 1,80 €, das Eigenkapital schrumpfte von 185 auf 47 Mio €. Die letzte Dividende wurde in 2022 gezahlt.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie eines etwaigen notwendigen Nachhaltigkeitsprüfers, jeweils für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft Mazars GmbH ist seit 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Der für die Prüfung verantwortliche Senior Partner wechselt alle 5 Jahre. Marzars erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für Jahres- und Konzernabschluss sowie für den Lagebericht 2025. Die sonstigen Bestätigungsleistungen betrafen prüferische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung. Sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.
4.2 Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaig notwendige Prüfung mit begrenzter Sicherheit des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Zustimmung
Begründung: Es ist wegen thematischer Überschneidungen sinnvoll, wie im Vorjahr, auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Mazars prüfen zu lassen.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Zustimmung
Begründung: Das aktuellen Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat sind am 31.08.2022 gebilligt worden und gelten seit dem GJ 2022. Der Vergütungsbericht 2025 enthält die erforderliche Transparenz und Inhalte.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder erfüllt erfreulicherweise die meisten Forderungen der SdK. Allerdings sind z.B. variable Gehaltsbestandteile nicht an die Erwirtschaftung der Kapitalrendite geknüpft und die Maximalvergütung von 2 Mio € pro Jahr ist für eine Gesellschaft dieser Größenordnung sehr üppig. Die Klausel, daß in außerordentlichen Fällen bei schweren Wirtschaftkrisen einem Vorstandsmitglied angemessene, ergänzende Vergütungsbestandteile in Form einer einmaligen oder mehrmaligen Barzahlung bewilligt werden können, ist nicht konkret genug formuliert und läßt zu viel Interpretationsraum zu. Die variable Vergütung sollte sich vielmehr auf die Erreichung konkreter Sanierungsziele beziehen. Aus den eben genannten Gründen wird das Vergütungssystem in der vorliegenden Fassung abgelehnt.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Mit einem Umsatz von >250 Mio. € gehört die KAP AG zu den kleinen Aktiengesellschaften im Regulierten Markt. Gehälter von 75.000 € für Stellvertreter findet man eher im SDAX oder MDAX bei deutlich größeren Konzernen. Aufgrund der desaströsen Unternehmensentwicklung der letzten Jahre unterliegt das Unternehmen derzeit dem Zwang zum strikten Kostenmanagement.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich