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Oppmann Immobilien AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.08.2024
Sprecher: Dieter Tassler

Oppmann Immobilien AG
Martin-Luther-Straße 7
97072 Würzburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2023

Zustimmung

Begründung: Die SdK wird den Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und freut sich, da die Gesellschaft wieder in die Gewinnphase gelangt ist und somit wieder eine Gewinnausschüttung vorschlägt. Lobenswert ist auch eine Ausschüttungsquote von 90 % des Jahresüberschusses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der erfolgreichen Führung der Gesellschaft wiederum unter Beweis gestellt. Daher steht einer Entlastung nichts im Weg.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken für die Wiederwahl von Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Schöllhorn, Wirtschaftsprüfer, München, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen.

6. Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats - Prof. Thomas Eberhard

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch der Kandidat z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt wird. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben. Im gleichen Kontext stellt sich aber auch die Frage nach dem Rücktritt von Herrn Markus Wienchol, da er erst im letzten Jahr in den Aufsichtsrat gewählt wurde.

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung der Gesellschaft betreffend die Einberufung der Hauptversammlung

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Streichung von § 13 der Satzung bzgl. der HV-Einberufung.

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft betreffend den Nachweis des Aktienbesitzes (Nachweisstichtag)

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Änderung von § 14 der Satzung bzgl. des Nachweisstichtags.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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