TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Energy AG und den Konzern zum 30. September 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2021/2022
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG
Zustimmung
Begründung: Siemens Energy hat ein schwieriges Geschäftsjahr 2021/22 hinter sich. Die negative Entwicklung bei Siemens Gamesa belastete den sonst sich gut entwickelnden Konzern in fundamentaler Weise, so dass sogar ein Konzernjahresfehlbetrag verzeichnet werden musste und eine teure Übernahme der Minderheitenanteile bei Siemens Gamesa erfolgte, um dort eine vollständige Sanierung durchführen zu können. Die Probleme sind bei Siemens Gamesa scheinen fundamentaler Natur und teilweise auch hausgemacht. Daher erscheint es sinnvoll, die Sanierung des Geschäftsbereiches abzuwarten und zunächst die Liquidität zu schonen. Daher ist der Vorschlag, keine Dividende auszuschütten, absolut nachvollziehbar und verantwortungsbewusst.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022
Keine Abstimmung erforderlich
a) Dr.-Ing. Christian Bruch (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Trotz der Probleme bei Siemens Gamesa, welche zu großen Teilen auf die Vergangenheit vor der Amtszeit von Herrn Dr. Bruch zurückgehen dürften, gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
b) Maria Ferraro
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
c) Karim Amin (seit 1. März 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
d) Dr.-Ing. Jochen Eickholt (bis 28. Februar 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
e) Tim Oliver Holt
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
Keine Abstimmung erforderlich
a) Joe Kaeser (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 7 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keine ersichtlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.
b) Robert Kensbock (1. stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
c) Dr. Hubert Lienhard (2. stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
d) Günter Augustat
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
e) Manfred Bäreis
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
f) Manuel Bloemers (seit 1. September 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
g) Dr. Christine Bortenlänger
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
h) Dr. Andrea Fehrmann
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
i) Dr. Andreas Feldmüller
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
j) Nadine Florian
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
k) Sigmar Gabriel
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
l) Rüdiger Groß (bis 31. August 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
m) Horst Hakelberg
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
n) Jürgen Kerner
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
o) Hildegard Müller
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
p) Laurence Mulliez
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
q) Thomas Pfann (seit 1. September 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
r) Matthias Rebellius
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
s) Hagen Reimer (bis 31. August 2022)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
t) Prof. Dr. Ralf P. Thomas
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
u) Geisha Jimenez Williams
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
v) Randy Zwirn
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EY’s zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, dass EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Einwände gegen den Vergütungsbericht, daher kann diesem zugestimmt werden.
TOP 7 Satzungsänderung betreffend die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Umbenennung des bisherigen „Innovations- und Finanzausschusses“ in „Nachhaltigkeits- und Finanzaus-
schuss“ ist rein redaktioneller Natur. Diesem steht die SdK nicht im Wege.
TOP 8 Satzungsänderung betreffend die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht die Entwicklung hin zu einer rein virtuellen Haupotversammlung kritisch. Die Aktionäre sollten einmal im Jahr die Möglichkeit bekommen, die Kontrollorgane und das Management der Gesellschaft live erleben zu können und sich so einen persönlichen Eindruck von diesen beschaffen zu können. Daher wird diese Satzungsänderung abgelehnt.
TOP 9 Satzungsänderung betreffend virtuelle Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Die Hauptversammlung lebt vom Dialog der Unternehmensleitung mit den Aktionären und auch vom Dialog zwischen den Aktionären. Die virtuelle Hauptversammlung erfüllt diese Anforderungen nicht und wird daher von Seiten der SdK abgelehnt. Der Satzungsänderung kann daher nicht zugestimmt werden.
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung mit gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Dem genehmigten Kapital kann zugestimmt werden, da der Bezugsrechtsausschluss insgesamt (inkl. Aktienrückkauf und bedingtes Kapital) auf 10 % begrenzt wurde. Die Gesellschaft kann aufgrund der Übernahme der Siemens Gamesa auch sämtliche Kapitalvorratsbeschlüsse gut gebrauchen, um im Zweifel für Investitionen und zur Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten das Kapital erhöhen zu können.
TOP 11 Beschlussfassung über die Aufhebung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit gleichzeitiger Neuerteilung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2023) sowie die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Siehe Begründung zu TOP 10. Aufgrund der höchstmöglichen Flexibilität in einer Situation wie sie sich bei der Siemens Energy AG darstellt, kann dem Beschlussvorschlag ebenfalls zugestimmt werden.
TOP 12 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden mit gleichzeitiger Schaffung neuer Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Da die Gesellschaft keine Dividende bezahlt und ferner sich auch vorbehält, die zurückgekauften Aktien anderweitig als für die Bedienung von Mitarbeiteroptionen einzusetzen, kann diesem Vorschlag nicht zugesitmmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich