1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der GESCO SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 bis 31.12.2023) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Es wird eine Dividende von 0,40 € pro Aktie vorgeschlagen. Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,93 € sind das 21% des Jahresergebnisses. Dies ist nicht entsprechend der Erwartungen der SdK.
Ebenfalls mit Hinblick auf auf eine regelmäßige und stabile Dividendenzahlung ist eine Reduktion von 1,00€ pro Aktie in 2022 auf 0,40€ pro Aktie nicht im Erwartungsbereich.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Bilanzgewinn ist in 2023 stark zurück gegangen. Von einem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 33.824T€ auf 20.885T€ in 2023 ist dies wesentlich. Auch der Aktienkurs hat im Jahre 2023 um ca. 1/3 eingebüßt. Die Dividendenzahlung wurde auch unverhältnismäßig gekürzt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Bilanzgewinn ist in 2023 stark zurück gegangen. Von einem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 33.824T€ auf 20.885T€ in 2023 ist dies wesentlich. Auch der Aktienkurs hat im Jahre 2023 um ca. 1/3 eingebüßt. Die Dividendenzahlung wurde auch unverhältnismäßig gekürzt.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024)
Zustimmung
Begründung: Die Firma Mazars GmbH & Co KG prüft seit 2020 bei der GESCO.
6. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Es ist eine Maximalvergütung für den Vorstand festgeschrieben. Der variable Anteil ist in 2023 aufgrund des schlechten Ergebnisses der GESCO nur bei ca. 25%. Somit kann die SdK dem Vergütungsbericht der GESCO für das Jahr 2023 zustimmen.
7. Beschluss über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der variable Anteil der Vergütung des Aufsichtsrates ist bei dem schlechten Ergebnis trotzdem bei 32% bis 35%. Dieser Anteil ist deutlich höher als die 25% des Vorstands. Dies ist aufgrund des schlechten Ergebnisses nicht akzeptabel. Des Weiteren fordert die SdK, dass Aufsichtsräte nicht variabel vergütet werden, sondern lediglich ein Fixum erhalten. Somit kann die SdK dem Vergütungssystem so nicht zustimmen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich