TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH, Wien, Republik Österreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“) in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung: Unabhängig von der Höhe der Barabfindung lehnt die SdK das Enteignungsverfahren gegen die restlichen Kleinaktionäre grundsätzlich als Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre ab. Es ist ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, dass diese letzte HV unter erschwerten Bedingungen und nur mit eingeschränkten demokratischen Rechten für die Aktionäre nur als digitale HV durchgeführt wird und nicht als Präsenz HV mit vollen demokratischen Rechten.
TOP 2 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 1.
Es gibt keinen Grund einen Kandidaten des Großaktionärs zu wählen, der für das Enteignungsverfahren der restlichen Kleinaktionäre verantwortlich ist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich