1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern zum 31. Dezember 2024, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Aufgrund deutlich verbesserter Ergebniszahlen soll die Dividende auf € 2,00 je Stückaktie (Vorjahr € 0,70) angehoben werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 43,3% des Konzerngewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Die Ausschüttungsquote steht damit sowohl im Einklang mit der Dividendenpolitik des Unternehmens, die eine jährliche Ausschüttung von 30-50% vorsieht, als auch mit den Richtlinien der SdK, die eine regelmäßige Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses fordert.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die vom Vorstand in den letzten Jahren veranlassten wesentlichen Veränderungen der Geschäftspolitik sind sehr erfolgreich. Der Geschäftsumsatz stieg um 12%. Die Bruttomarge verbesserte sich um 3,3 Prozentpunkte auf 50,8%. Das Betriebsergebnis konnte um mehr als 1 Mrd.€ auf 1.337 Mio.€ gesteigert werden. Außerdem hat sich die Markendynamik deutlich beschleunigt. Adidas hat sich damit auch besser entwickelt als die direkten Konkurrenten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht ist umfassend, nachvollziehbar, transparent und erfüllt die formalen Anforderungen nach § 162 AktG.
6. Wahl zum Aufsichtsrat - Thomas Rabe
Zustimmung
Begründung: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Rabe soll wieder nur für 1 Jahr gewählt werden.
Es sind keine Gründe bekannt, die einer Wiederwahl entgegenstehen würden. Er führt keine weiteren Aufsichtsmandate aus.
Da Herr Rabe jedoch bereits im vergangenen Jahr erklärt hatte, sich ins Privatleben zurückziehen zu wollen und sowohl seine Vorstandstätigkeit bei der Bertelsmann-Gruppe, als auch sein Aufsichtsratsmandat bei Adidas zu beenden, ist die Frage der Nachfolgeplanung für das Amt des AR-Vorsitzenden bei Adidas zeitnah zu klären.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/I, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I gegen Bareinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich um die Verlängerung des Kapitalvorratsbeschlusses von 2021 mit Bezugsrecht zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von 50 Mio. €. Die Größenordnung dieses Vorratsbeschlusses liegt zwar unter 25% des Grundkapitals. Zusammen mit dem ebenfalls zu Beschlussfassung stehenden Vorratsbeschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Sach- und/oder Bareinlage mit Bezugsrechtsausschluss von € 20 Mio. (genehmigtes Kapital 2025/II) und dem bestehenden bedingten Kapital von € 12,5 Mio. für Options- u. Wandlungsrechte betragen die kumulierten Kapitalvorratsbeschlüsse jedoch mehr als 40% des Grundkapitals. Gemäß den Richtlinien der SdK ist der Beschluss daher abzulehnen.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/II, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/II gegen Sach- und/oder Bareinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 7
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält die virtuelle Hauptversammlung für nicht gleichberechtigt mit einer Präsenz-HV. Einer Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen, sowie die entsprechende Satzungsänderung stimmen wir nur zu, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a) Vorliegen einer exogenen Krisen-/Notsituation b) Die Tagesordnung muss auf notwendige Beschlussvorschläge beschränkt bleiben c) Keine Ermächtigungslösung an den Vorstand, sondern eine Verankerung der virtuellen HV für Krisen-/Notsituationen in der Satzung.
Da die Beschlussvorlage diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt ab.
10. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer sprechen würde. Die Prüfungsgesellschaft hat auch im vergangenen Jahr keinerlei Zahlungen für Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen erhalten. Die von der SdK geforderte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung wurde somit eingehalten.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich