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Gesundheitswelt Chiemgau AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.07.2026
Sprecher: Paul Petzelberger

Gesundheitswelt Chiemgau AG
Ströbinger Str. 18a
83093 Bad Endorf
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025.


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene vollständige Thesaurierung des Bilanzgewinns erscheint vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Risikolage nachvollziehbar, nachdem der Konzern 2025 bei 82,4 Mio. Euro Umsatz lediglich ein Betriebsergebnis von 4,0 Mio. Euro und einen Konzernjahresüberschuss von 2,48 Mio. Euro erzielte, während Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von insgesamt rund 26,0 Mio. Euro den operativen Cashflow von 11,5 Mio. Euro deutlich überstiegen, der Finanzmittelbestand um 4,6 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro zurückging und sich die Nettofinanzverschuldung auf grob 26 Mio. Euro belief. Mit der inzwischen beschlossenen endgültigen Verfüllung der Bohrung Endorf II kommen 2026 eine einmalige Ergebnisbelastung von rund 13 Mio. Euro und noch liquiditätswirksame Schließungs- und Verfüllungsausgaben von rund 6 Mio. Euro hinzu, sodass ein hinreichend begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Abweichung von der von der SdK grundsätzlich geforderten Ausschüttungsquote rechtfertigt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Das Geschäftsjahr 2025 wird rückblickend von der am 3. Juli 2026 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung zur endgültigen Verfüllung der Bohrung Endorf II überschattet, mit der eine seit mehr als einem Jahrzehnt bekannte Problematik in einer finanziellen Dimension eskaliert ist, die über ein isoliertes technisches Einzelprojekt hinausreicht und im strategischen Gesamtbild des Konzerns alarmierende Wirkung entfaltet. Über die Geschäftsführung des Berichtsjahres wird allein hinsichtlich Dietolf Hämels entschieden, der dem Vorstand bereits seit August 2009 angehört und die Gesellschaft von Anfang 2020 bis Ende 2025 als Alleinvorstand führte. Die ursprüngliche Betreuung der Bohrungen lag zwar bis Ende 2019 im Ressort des damaligen Touristikvorstands, die seither wiederholt kommunizierten Kosten-, Termin- und Nutzungserwartungen sowie die weitere Durchführung des Projekts fallen jedoch in Hämels alleinige Vorstandsära und können deshalb nicht als unvermittelt übernommene Altlast behandelt werden. Noch 2020 wurde die Sanierung mit rund 6 Mio. Euro veranschlagt, 2021 und 2022 ging der Vorstand von rund 8 Mio. Euro, einer Fertigstellung bis 2024 und einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus; nun verbleiben eine saldierte Ergebnisbelastung von rund 13 Mio. Euro, weitere liquiditätswirksame Schließungs- und Verfüllungsausgaben von rund 6 Mio. Euro und kein nutzbarer Vermögenswert. Diese Entwicklung verlangt vollständige Transparenz über die technischen Gutachten, Risikozuschläge, Projektfreigaben und Abbruchkriterien sowie den Zeitpunkt, zu dem erstmals ernsthafte Zweifel an der Realisierbarkeit bestanden; der allgemeine Hinweis auf die Unwägbarkeiten einer alten Tiefbohrung beschreibt das Risiko, erklärt aber nicht, weshalb es gegenüber den Aktionären über Jahre mit vergleichsweise hoher Kosten-, Termin- und Nutzungssicherheit kommuniziert wurde. Die Eskalation trifft im Konzern zudem ein Touristiksegment, das 2025 bei knapp 10 Mio. Euro Umsatz einen operativen Verlust von rund 2,5 Mio. Euro erwirtschaftete und langfristig keine verlässlich nachhaltige Ertragskraft nachgewiesen hat. Die regelmäßig angeführten Synergien zwischen Therme, Hotel und medizinischen Einrichtungen müssen daher anhand zusätzlicher Deckungsbeiträge, Kapitalrenditen und Amortisationsrechnungen belastbar quantifiziert werden. Nach den erheblichen Investitionen in den Ströbinger Hof und der Entwicklung von Endorf II bedarf es einer ergebnisoffenen Portfolioüberprüfung, die organisatorische Verselbständigung, Betreiber- und Beteiligungslösungen sowie perspektivisch auch eine geordnet vorbereitete Veräußerung einbezieht; ein übereilter Verkauf aus einer geschwächten Verhandlungsposition wäre wertvernichtend, ein unverändertes Festhalten ohne transparente Wirtschaftlichkeitsprüfung jedoch ebenso wenig verantwortbar. Demgegenüber zeigt die Klinik ChiemseeWinkel, dass die Gesundheitswelt Chiemgau medizinische Spezialangebote erfolgreich entwickeln, hochwertig positionieren und profitabel skalieren kann, weshalb unverständlich bleibt, dass in Hämels inzwischen langjähriger Vorstandszeit daraus keine ambitioniertere Expansionsstrategie für das medizinische Kerngeschäft entstanden ist. Der Vergleich mit dem börsennotierten Mitbewerber LIMES Schlosskliniken AG ist nicht schematisch übertragbar, verdeutlicht aber, dass eine fokussierte, skalierbare und kapitalmarktorientierte Privatklinikstrategie innerhalb weniger Jahre eine etwa achtmal höhere Marktkapitalisierung hervorbringen kann. Die GWC hat ihre Bilanzsumme und Kapitalbindung in den vergangenen acht Jahren erheblich ausgeweitet, ohne daraus eine nachhaltige Kurssteigerung oder substanzielle Ausschüttungsrendite zu schaffen; der Hinweis auf die historisch gewachsene Struktur eines Mischkonzerns darf nicht länger verdecken, dass Bilanzwachstum und Investitionstätigkeit allein keinen Aktionärswert schaffen. Die Erweiterung des Vorstands und die Stärkung des Medizinbereichs weisen in die richtige Richtung, müssen nun aber durch ein klares strategisches Zielbild, verbindliche Verschuldungs- und Renditeziele, eine strengere Projektsteuerung und mindestens eine regelmäßige Zwischenberichterstattung über Ergebnis, Nettofinanzverschuldung, Segmententwicklung und Großprojekte ergänzt werden. Die überzeugende operative Entwicklung des medizinischen Bereichs und der Umstand, dass die Eskalation von Endorf II ohne vollständige Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen nicht als persönliche Pflichtverletzung Dietolf Hämels eingeordnet werden kann, rechtfertigen ein eng begrenztes, forderndes Vertrauen, das jedoch voraussetzt, dass die Projektabweichungen nun schonungslos aufgearbeitet, die medizinische Fokussierung sichtbar vorangetrieben und die gegenwärtige Belastungsphase nicht erneut zum Ausgangspunkt einer jahrelangen Vertagung notwendiger Portfolio- und Kapitalallokationsentscheidungen wird.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Governance-Struktur der Gesundheitswelt Chiemgau ist durch eine hybride Mehrzielkonstellation geprägt, in der die Marktgemeinde Bad Endorf als kontrollierende Aktionärin auch versorgungs-, standort- und regionalwirtschaftliche Interessen verfolgt, während die privaten Aktionäre eine risikoadäquate Kapitalverzinsung, transparente Kapitalallokation und angemessene Teilhabe an der Wertentwicklung der im Freiverkehr gehandelten Aktiengesellschaft erwarten. Dieser strukturelle Zielkonflikt ist nicht per se nachteilig, erhöht aber die Anforderungen an die wirtschaftliche Objektivierung von Investitionsentscheidungen und an die Unabhängigkeit der Kontrollausübung erheblich, denn die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ungeachtet ihrer kommunalpolitischen oder regionalen Herkunft dem Unternehmensinteresse und damit sämtlichen Aktionären verpflichtet. Bei einem kommunal und regional stark geprägten Gremium muss deshalb besonders klar erkennbar sein, dass regionalpolitische Zusatznutzen eine belastbare Renditebegründung nicht ersetzen und nicht stillschweigend aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft mitfinanziert werden. Das außergewöhnlich hohe Arbeitspensum des Aufsichtsrats ist dabei ausdrücklich anzuerkennen, zehn Präsenzsitzungen und fünf schriftliche Beschlussfassungen sowie die Bildung der temporären Ausschüsse „Nexus“ und „Allgemeine Projektorganisation / Strategische Ausrichtung GWC“ belegen, dass die wesentlichen Problemfelder erkannt und zumindest institutionell mit besonderer Bearbeitungsintensität versehen wurden. Auch die aus dieser Arbeit hervorgegangene Erweiterung des Vorstands um Stefan Düvelmeyer, der nun die operative Entwicklung des Medizinbereichs verantwortet, ist als sinnvoller Schritt zu klareren Zuständigkeiten und einer stärkeren fachlichen Fokussierung zu würdigen. Hinter dieser erkennbaren Aktivität bleibt die Rechenschaftslegung gegenüber den Aktionären jedoch deutlich zurück. Der Aufsichtsratsbericht benennt zwar Bohrung Endorf II, das seit Jahren nicht zufriedenstellend umgesetzte Klinikinformationssystem NEXUS und die strategische Neuordnung als zentrale Arbeitsschwerpunkte, legt aber weder die wesentlichen Erkenntnisse der Ausschüsse noch daraus abgeleitete Zielvorgaben, Maßnahmenpakete, Zeitpläne oder Kontrollmechanismen offen. Gerade bei der Bohrung Endorf II genügt die Erklärung nicht, entgegen der ursprünglichen Einschätzung aller beteiligten Stellen seien erhebliche Schwierigkeiten und Mehrkosten eingetreten. Diese Formulierung verteilt die Fehleinschätzung auf einen unbestimmten Personenkreis, ohne darzulegen, welche Gutachten dem Aufsichtsrat zu welchem Zeitpunkt vorlagen, welche Risikoberichte und Alternativszenarien er angefordert hatte, welche Kostenobergrenzen und Abbruchkriterien bestanden und wann erstmals erkennbar wurde, dass aus einem als technisch beherrschbar dargestellten Sanierungsprojekt eine wirtschaftliche Belastung ohne verbleibenden Nutzwert werden konnte. Ein seit mehr als einer Dekade bekanntes Problem, dessen öffentlich quantifizierte Projektdimension inzwischen rund 19 Mio. Euro erreicht, durfte nicht nur intensiv begleitet, sondern musste mit einer außergewöhnlich strengen, dokumentierten und gegenüber den Eigentümern nachvollziehbaren Risikoüberwachung versehen werden. Gleiches gilt für NEXUS, dessen Einführung bereits seit 2020 als vorrangiges Projekt behandelt wird und 2025 noch immer keinen zufriedenstellenden Umsetzungsstand erreicht hatte. Die Einrichtung eines Sonderausschusses ist eine sachgerechte Reaktion, zugleich aber die institutionalisierte Anerkennung, dass die bisherige Projektsteuerung nicht ausgereicht hat; umso mehr müssen die Aktionäre erfahren, worin die Defizite konkret bestehen, welche Kosten bislang entstanden sind und welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Konsequenzen gezogen wurden. Auch beim Ausschuss zur strategischen Ausrichtung bleibt als greifbares Ergebnis bislang im Wesentlichen die Verbreiterung des Vorstands, während die entscheidenden Schlussfolgerungen für Portfolio, Kapitalallokation, Verschuldung, Touristik und künftige Wachstumsfelder nicht offengelegt werden. Nach § 171 AktG ist nicht allein über die Gegenstände der Überwachung, sondern auch über Art und Umfang ihrer Durchführung zu berichten; ein Aufsichtsratsbericht, der bei zentralen Krisen- und Strategiethemen im Wesentlichen Befassung dokumentiert, die Ergebnisse dieser Befassung aber kaum sichtbar macht, bleibt hinter dem Anspruch einer substantiellen Rechenschaft gegenüber dem Aktionariat zurück. Diese Transparenzlücke wiegt umso schwerer, als die GWC ihre Bilanzsumme und Kapitalbindung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet hat, ohne eine nachhaltige Kurssteigerung oder substanzielle Ausschüttungsrendite für die Aktionäre zu schaffen, während gerade kapitalintensive Infrastruktur-, Touristik- und Digitalisierungsprojekte wiederholt durch Terminüberschreitungen, Mehrkosten oder unzureichende Ertragswirkungen auffallen. Der Aufsichtsrat muss deshalb die strategische Entwicklung der vergangenen Jahre offen bilanzieren und belegen, dass die kommunale Prägung des Gremiums nicht zu struktureller Beharrung führt, sondern eine wirtschaftlich rationale Neuausrichtung ermöglicht. Die medizinischen Aktivitäten und insbesondere die erfolgreiche Entwicklung der Klinik ChiemseeWinkel zeigen, wo die nachgewiesenen Fähigkeiten und Wertschaffungschancen der Gesellschaft liegen. Die neue Vorstandsstruktur lässt sich hoffnungsvoll als erster Schritt weg vom unscharfen Mischkonzern und hin zu einem fokussierten, skalierbaren Gesundheitskonzern mit klarerer Kapitalmarktstrategie verstehen, muss nun aber durch verbindliche Verschuldungs- und Renditeziele, eine ergebnisoffene Überprüfung des touristischen Portfolios, strengere Freigabe- und Abbruchmechanismen für Großprojekte sowie eine regelmäßige Zwischenberichterstattung unterlegt werden.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Gesundheitswelt Chiemgau seit dem Geschäftsjahr 2022, sodass weder eine überlange Mandatsdauer noch eine die kritische Distanz beeinträchtigende Vertrautheit erkennbar ist. Für das Geschäftsjahr 2025 wurden Honorare von insgesamt 144,9 Tsd. Euro ausgewiesen, davon 82,5 Tsd. Euro für Abschlussprüfungsleistungen, 56,5 Tsd. Euro für sonstige Bestätigungsleistungen und lediglich 5,9 Tsd. Euro für sonstige Leistungen. Der Anteil der nicht prüfungsnahen Leistungen beträgt damit nur rund 4,2 % der Abschlussprüfungs- und Bestätigungsleistungen und liegt deutlich unterhalb der von der SdK als kritisch angesehenen Grenze von 25 %. Zweifel an der fachlichen Eignung oder Unabhängigkeit sind nicht erkennbar; BDO stellt als leistungsfähige Prüfungsgesellschaft eine mittelstandsnahe Alternative zu den marktbeherrschenden großen Prüfungshäusern dar.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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