1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG
Zustimmung
Begründung: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann als gut beurteilt werden. Daher ist es erfreulich, dass die Aktionäre an diesem Erfolg beteiligt werden. Die Dividende ist zudem im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Dr. Sebastian Hirsch
Zustimmung
Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist, dass beim defizitäten Segment Factoring nun die Entscheidung für einen Verkauf gefällt wurde. Die Verbesserungen nach der Shortseller-Attacke wurden inzwischen fast vollständig aufgearbeitet, das Unternehmen entwickelt sich sehr positiv.
3.2 Gilles Christ
Zustimmung
Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist, dass beim defizitäten Segment Factoring nun die Entscheidung für einen Verkauf gefällt wurde. Die Verbesserungen nach der Shortseller-Attacke wurden inzwischen fast vollständig aufgearbeitet, das Unternehmen entwickelt sich sehr positiv.
3.3 Isabel Rösler
Zustimmung
Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist, dass beim defizitäten Segment Factoring nun die Entscheidung für einen Verkauf gefällt wurde. Die Verbesserungen nach der Shortseller-Attacke wurden inzwischen fast vollständig aufgearbeitet, das Unternehmen entwickelt sich sehr positiv.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Jens Rönnberg
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.2 Dr. Konstantin Mettenheimer
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.3 Norbert Freisleben
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.4 Moritz Grenke
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.5 Nils Kröber
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.6 Dr. Ljiljana Mitic
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
4.7 Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates ist sehr detailliert, wie man dies nur sehr selten vorfindet. In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat sehr genau über seine Arbeit. Erfreulich ist darüber hinaus die Offenlegung des Qualifikationsprofils für jedes Mitglied sowie die Hohe Anwesenheitsquote aller Mitglieder. Darüber hinaus wird im Bericht über die Weiterbildungen des Kontrollgremiums berichtet, womit sich der Bericht im Vergleich zu anderen Unternehmen hervorhebt.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Zustimmung
Begründung: Da die BDO den Abschluss des Unternehmens erst seit 2020 prüft, ist durch die Mandatsdauer die Unabhängigkeit nicht gefährdet. Somit steht einer Wahl von BDO als Abschlussprüfer nichts entgegen. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, sodass auch hier nichts gegen die Wiederwahl spricht.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Da die BDO den Abschluss des Unternehmens erst seit 2020 prüft, ist durch die Mandatsdauer die Unabhängigkeit nicht gefährdet. Somit steht einer Wahl von BDO als Abschlussprüfer nichts entgegen. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, sodass auch hier nichts gegen die Wiederwahl spricht.
7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf dein Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt (Seite 6 des Vergütungsberichtes).
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
8.1 Dr. Ljiljana Mitic
Zustimmung
Begründung: Die Kandidatin verfügt über die notwendigen Kompetenzen. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings aufgrund der Häufung von Mandaten, sodass einer Wahl nichts entgegensteht.
8.2 Manfred Piontke
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kompetenzen. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings aufgrund der Häufung von Mandaten, sodass einer Wahl nichts entgegensteht.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich