1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Nach wie vor gibt es keinen Konzernabschluss und keinen Lagebericht für die Gesellschaft. Solange es diese Informationen nicht gibt, kann die Gesellschaft nicht abschließend beurteilt werden und solange kann auch keine Entlastung erteilt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist für die mangelhafte Informationspolitik mit dem fehlenden Konzernabschluss und Lagebericht der Gesellschaft mitverantwortlich und kann daher nicht entlastet werden.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Konzernprüfung handelt, da es nach wie vor keinen Konzernabschluss gibt, sondern nur um die Holding. Insofern ist die Prüfung zwar gut, aber nur eingeschränkt aussagekräftig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich