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Sartorius AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.03.2023
Sprecher: Christian Retkowski

Sartorius AG
Weender Landstraße 94 - 108
37075 Göttingen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB, sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Sartorius AG schlägt vor, die Dividende um 0,18 € auf 1,43 € je Stammaktie beziehungsweise 1,44 € je Vorzugsaktie zu erhöhen. Dies entspricht einer Dividendenerhöhung um rund 14%. Bei einer Erhöhung des Ergebnisses je Stammaktie von 8,08 € auf 9,57 €, was einer Verbesserung von rund 18% entspricht, ist die Gewinnbeteiligung für die AktionärInnen am weiteren Unternehmenswachstum angemessen. Damit werden zwar lediglich 15% des Gesamtergebnisses ausgeschüttet, jedoch aufgrund des weiterhin starken Wachstums ist dieser Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK angemessen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat wiederum im vergangenen Jahr sehr gute Arbeit geleistet und das Unternehmen auf Wachstumskurs gehalten. Ein Umsatzanstieg von rund 20% auf 4,175 Mrd. €, ein Anstieg des underlying EBITDA von ebenfalls 20% auf 1,4 Mrd. € sowie ein Anstieg des Jahresüberschusses um rund 18% sprechen eine deutliche Sprache. Auch der Anstieg der Mitarbeiterzahl im vergangenen Jahr um rund 15% auf 15.942 Mitarbeiter ist bemerkenswert und für ein Unternehmen erst einmal zu stemmen. Hingegen fiel der Auftragseingang zum ersten Mal seit Jahren (-6,1%). Auch der Cashflow aus der operativen Tätigkeit fiel erstmals seit Jahren um rund 16% auf 734,2 Mio. €. Der Aktienkurs fiel zudem auch deutlich zurück. Dennoch war es für die Sartorius AG ein überaus erfolgreiches Jahr, da das Vorjahr durch positive Corona-Effekte beeinflusst wurde.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Hinblick auf die strategische Beratung und operative Kontrolle des Vorstandes gute Arbeit geleistet. In insgesamt sechs Sitzungen (vier in Präsenz, zwei virtuell) wurden die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte intensiv erörtert.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023

Zustimmung

Begründung: Die KPMG prüft den Abschluss des Sartoriuskonzerns bereits seit 2014. Somit nähern wir uns der Zehnjahresfrist. Die SdK stimmt letztmalig der Wahl von KPMG als Abschlussprüfer zu, und schlägt für 2024 einen Abschlussprüferwechsel vor, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber dem prüfenden Unternehmen zu wahren. Erfreulich ist, dass neben den Abschlussprüfungsleistungen keine relevanten Beratungsleistungen bei der KPMG in Auftrag gegeben wurden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Die Neuerungen innerhalb des Vorstandsvergütungssystems sind aus Sicht der SdK absolut sinnvoll und zeitgemäß. Dennoch bleibt weiterhin die Kritik an der grundsätzlichen Vergütungsstruktur: So sollte die Vergütung der Vorstandsmitglieder angemessen sein, aber keine Vollversorgung darstellen. Unternehmerisch denkende Manager sollten aufgrund der über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden fixen Vergütungsbestandteile durchaus selbstständig und ausreichend für die private Altersversorgung aufkommen können. Leistungen zur Altersversorgung bereits ab dem 65. Lebensjahr (im akademischen Bereich) sind zudem gesellschaftlich als zu früh anzusehen. Und auch gewisse Nebenleistungen (Sicherheit, Umzugskosten, Kosten für Heimfahrten/Heimflüge einschließlich Nebenkosten und für doppelte Haushaltsführung) können sicherlich mit einem Vorstandsgehalt gezahlt werden. Auch Sondervergütungen bei außerordentlichen Leistungen des Vorstandes nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats sieht die SdK kritisch. Daher kann aus sozialverträglichen Gründen dem vorliegenden System insgesamt weiterhin nicht zugestimmt werden.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den Vorgaben nach § 162 AktG und ist transparent, ausführlich und nachvollziehbar verfasst worden.

TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, eine entsprechende Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung) und das zugehörige System für die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist für ein Dax-Unternehmen absolut im Rahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen rechtlichen Anforderungen. Inwieweit ein Sitzungsgeld in Zeiten von virtuellen Sitzungen weiterhin noch zeitgemäß ist, bleibt zu hinterfragen. Die zusätzlichen Vergütungsbestandteile für Ausschusstätigkeiten ist ebenfalls nachvollziehbar und zustimmungsfähig.

TOP 9 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen durch Einfügung eines neuen § 13a in die Satzung

Ablehnung

Begründung: Anders als augenscheinlich die Verwaltung sieht die SdK die unter den Bedingungen der Corona-Pandemie abgehaltenen virtuellen Hauptversammlungen nicht als Blaupausen für eine funktionierende Aktionärsdemokratie, sondern als eine von vielen pandemiebedingten Notmaßnahmen. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags sei zudem angemerkt, dass hiermit die Entscheidung über das jeweils gewählte Hauptversammlungsformat alleine in das Ermessen des vom Aufsichtsrat bestellten Vorstands gestellt wird. Der von den Aktionären gewählte Aufsichtsrat bleibt hierbei ohne Not außen vor. Ferner beinhaltet das vorgeschlagene virtuelle Hauptversammlungsformat gegenüber der nun auch wieder durchführbaren Präsenzveranstaltung mögliche umfassende Einschränkungen der Rechtsposition der Aktionäre (Anfechtungsausschluss bei technischen Störungen, weitere Einschränkungen des Fragerechts bei technischen Störungen), die aus Sicht der SdK als schwierig anzusehen sind. Zudem werden der persönliche demokratische Austausch und konstruktive Dialog zwischen AktionärInnen und Unternehmen sowie auch den AktionärInnen untereinander eingeschränkt, was nicht im Sinne der Eigentümer eines Unternehmens anzusehen ist. Würdigend muss an dieser Stelle jedoch auch betont werden, dass ein virtuelles Rederecht (mit virtuellem Wortmeldetisch) sowie auch die Einreichung von Fragen vorab als ein virtuelles Hauptversammlungsformat angesehen werden muss, welches bereits sehr viele Aktionärsrechte auch auf virtueller Ebene aktionärsfreundlich umsetzt.

TOP 10 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmerecht) betreffend die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Zustimmung

Begründung: Eine virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Hauptversammlung aufgrund von beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen kann aus Sicht der SdK ohne weiteres zugestimmt werden. Allerdings sollte die Hauptversammlung als solches in Präsenz stattfinden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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