1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der BRAIN Biotech AG zum 30. September 2025, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/2025 gute Arbeit geleistet. Es ist gelungen, das EBITDA auf minus 2 Mio. Euro zu verbessern (nach minus 4 Mio. Euro im Vorjahr).
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist - soweit ersichtlich - seinen Pflichten hinsichtlich der Beratung und Überwachung des Vorstandes im abgelaufenen Jahr nachgekommen. Der Aufsichtsrat tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr siebenmal und thematisierte dabei die relevanten Themen. Dies verdeutlicht der gute und ausführliche Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt weiterhin den im Jahr 2022 erfolgten Wechsel des Prüfers zu Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen Dr. Ursula La Cognata in den Aufsichtsrat, weil Frau La Cognata keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne hat.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Formal gesehen entspricht der hier vorgelegte Vergütungsbericht den Anforderungen nach § 162 AktG und kann demnach zugestimmt werden. Inhaltliche Kritikpunkte am Vergütungssystem an sich bleiben weiterhin aus Sicht der SdK bestehen, sind hier aber nicht Gegenstand der Abstimmung.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich