1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (Bilanz zum 31. Dezember 2024 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: 44,7% des JÜ wird ausgeschüttet, der Rest in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Die Aktien sind im mehrheitlichen Besitz der E.On (74,48% Anteile) sowie im Besitz von Kommunen und anderen juristischen Personen. es gibt nur 0,1% freie Aktionäre. Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Gesunde Bilanz, hohe Gewinnrücklagen, EK-quote 54%, hoher free cash flow. Solides Geschäftsjahr 2024. Relativ sicheres, behördlich reguliertes Geschäftsmodell. Drei wesentliche Geschäftsfelder: -Netzgeschäft, -Vermarktung von Strom und Gas, - Bau und Betrieb von Energie- erzeugungsanlagen (z.B. Quartierkraftwerke, Solarparks, Windparks). Weiteres Wachstum hauptsächlich durch: -Netzausbau (höhere Kapazität/NEST-Prozess), -Übernahme Netzbetrieb für weitere Kommunen. Weitere Chancen durch Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Wärmeplanungsgesetz, das 2024 in Kraft trat.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Gemäß §95 Abs 1 Aktiengesetz wären für die Firmengröße der Süwag 3 Aufsichtsräte ausreichend. Das Unternehmen begründet die grosse Anzahl unter anderem mit den Kooperationen und Gemeinschaftsunternehmen die Süwag mit verschiedenen Kommunen (Kunden) unterhält, die zum Teil gerne qualifizierte Vertreter für den Süwag AR zur Verfügung stellen. Des weiteren sind wichtige Bereiche des E.ON Konzerns im AR der Süwag vertreten. Der AR ist im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen in Präsenz zusammengekommen und hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat den Vorstand im Berichtsjahr in der Führung der Geschäfte beraten und sorgfältig begleitet. Themen waren neben dem Jahresabschluss 2023 und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft unter anderem das Compliance Management, der Verkauf von Grundstücken an eine Rechenzentrumsgesellschaft und dem anschließendem Anteilserwerb an dieser Gesellschaft sowie die Gründung einer kommunalen Wärmeversorgungsgesellschaft. Die Präsenz bei den AR-Plenums- Ausschusssitzungen war sehr hoch.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die KPMG prüft den Konzernabschluss der Muttergesellschaft E.ON seit 2021 und auch den Jahresabschluss plus Lagebericht der Süwag Energie AG.
6. Zustimmung zur Übertragung des Wärmegeschäfts von der Süwag Energie AG auf die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG
Zustimmung
Begründung: Die Übertragung des Wärmegeschäfts von der Süwag Energie AG auf die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG ist ein Schritt zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Flexibilität der Süwag. Ziel ist es, die Wärmedienstleistungen zu bündeln und den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu fördern. Basierend auf dem Wärmeplanungsgesetz von 2024 muss der Grossteil der Süwag Wärmenetze dekarbonisiert werden.
7. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
7. a Frau Anna Jasper-Martens
Zustimmung
Begründung: Fr Jasper-Martens ist derzeit CEO der E.ON Energy Infrastructure Solutions Germany. Davor war Sie 14 Jahre bei Vattenfall in verschiedenen operativen Leitungsfunktionen, insbesondere in den Bereichen onshore Windenergie und Strategie. Davor Managing Director der EnerConsult GmbH (erneuerbare Energien). Fr Jasper-Martens ist examinierte Juristin. Es gibt keine Bedenken hinsichtlich der Qualifikation der Aufsichtsratskandidatin für eine Wahl. Allerdings ist die Anzahl der AR- Mitglieder mit 21 grundsätzlich sehr hoch. Die SdK erwartet ausserdem für eine Wahl neben einer persönlichen Vorstellung in der HV auch eine Information im Vorfeld. Es fehlen Angaben zu den Qualifikationen und zu den übrigen Ämtern und AR Mandaten der Kandidatin. Da Frau Jasper-Martens eine für die Süwag relevante Funktion beim Hauptaktionär E.ON innehat, wird der Ernennung zugestimmt.
7. b Herrn Dr. Richard Sigel
Zustimmung
Begründung: Dr. Richard Sigel ist ein deutscher Verwaltungsjurist, Kommunalpolitiker (parteilos) und seit 2015 Landrat des Rems-Murr-Kreises. Es gibt keine Bedenken hinsichtlich der Qualifikation des Aufsichtsratskandidaten für eine Wahl. Allerdings ist die Anzahl der AR- Mitglieder mit 21 grundsätzlich sehr hoch. Die SdK erwartet ausserdem für eine Wahl neben einer persönlichen Vorstellung in der HV auch eine Information im Vorfeld. Es fehlen Angaben zu den Qualifikationen und zu den übrigen Ämtern und AR Mandaten des Kandidaten. Da Dr Sigel politischer Beamter im Vertriebsgebiet der Süwag ist wird der Ernennung zugestimmt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich