TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Verwaltungsrat schlägt vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 35,47 Mio. Euro einen Betrag von 32,54 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 Euro je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 2,93 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen; dabei ist zusätzlich vorgesehen, den Aktionären eine Wahldividende mit Bar- oder Aktienkomponente einzuräumen. Die vorgeschlagene Ausschüttung liegt damit leicht oberhalb des im Geschäftsjahr 2025 erzielten Konzernjahresüberschusses von 31,81 Mio. Euro und überschreitet folglich die von der SdK grundsätzlich als sachgerecht erachtete Ausschüttungsbandbreite von 40 bis 60 % des Konzernjahresüberschusses deutlich. Zugunsten der Gesellschaft ist jedoch die seit Jahren verfolgte konservative Bilanzierungspraxis zu berücksichtigen, wonach der weit überwiegende Teil der Softwareentwicklung nicht aktiviert, sondern unmittelbar aufwandswirksam erfasst wird. Die ausgewiesene Ertragskraft beruht damit nicht auf einer aggressiven Aktivierungspolitik, sondern auf tatsächlich erwirtschafteter operativer Substanz. Hinzu kommt, dass MuM über viele Jahre hinweg nachgewiesen hat, dass die Politik einer weitgehenden Vollausschüttung mit dem Geschäftsmodell, der Kapitalbindung und der laufenden Innenfinanzierungskraft grundsätzlich vereinbar ist. Die kontinuierliche Dividendenentwicklung war in der Vergangenheit Ausdruck einer erfreulichen und aktionärsfreundlichen Kapitalallokation und steht im Einklang mit dem Anspruch des Unternehmens, bis 2030 eine deutliche Ergebnissteigerung bis hin zur angestrebten Ergebnisverdoppelung zu erreichen. Die Zustimmung erfolgt allerdings nicht ohne kritischen Hinweis, dass die Prognoseschärfe des Managements in den letzten Geschäftsjahren leichte Dellen bekommen hat; einzelne Zielgrößen wurden nicht mehr mit jener Präzision erreicht, die über lange Zeit ein besonderes Qualitätsmerkmal der Gesellschaft war. Zudem sind die ambitionierten Ziele bis 2030 nicht frei von erheblichen strategischen Risiken. Besonders zu diskutieren ist auf der HV das Risiko einer KI-getriebenen Veränderung der Wertschöpfungskette, weniger durch allgemeine Sprachmodelle als vielmehr durch die zunehmende Integration KI-gestützter Workflows in die Produktwelt von Autodesk. Sollte Autodesk künftig weitere Workflow-Schichten selbst abdecken, könnten sowohl Implementierungs-, Schulungs- und Anpassungsleistungen im Digitalisierungssegment als auch ergänzende Add-ons und Speziallösungen unter Preis- und Margendruck geraten. Vor diesem Hintergrund erwartet die SdK eine überzeugende Einordnung, inwieweit die geplante Ergebnisverdoppelung bis 2030 auch unter solchen Belastungsszenarien tragfähig bleibt. Da die Bilanzierung konservativ erfolgt, die Ausschüttungspolitik historisch tragfähig war und die Gesellschaft weiterhin über ein ertragsstarkes, substanzhaltiges Geschäftsmodell verfügt, überwiegen im Ergebnis die zustimmungsfähigen Gesichtspunkte.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: MuM bleibt eine der bemerkenswertesten Nebenwerte-Erfolgsgeschichten am deutschen Kapitalmarkt. Aus einem ursprünglich stark vom Autodesk-Handel geprägten Geschäftsmodell wurde über viele Jahre hinweg ein zunehmend eigenständiges, margenstarkes technisches Softwarehaus mit erheblicher eigener Wertschöpfung in den Bereichen CAM, CAE, BIM, Ingenieurbau und Digitalisierung. Gerade diese Transformation vom reinen Softwarehändler hin zu einem spezialisierten Anbieter eigener technischer Softwareprodukte verdient ausdrücklich Anerkennung. Auch seit 2020 hat MuM weiter geliefert: Rohertrag, EBIT und Ergebnis je Aktie wurden deutlich gesteigert, die Dividende wurde von 1,00 Euro auf nunmehr 2,00 Euro je Aktie verdoppelt, und trotz der massiven Umstellung des Autodesk-Abrechnungsmodells konnte die operative Ertragskraft weiter ausgebaut werden. Die Gesellschaft hat damit erneut bewiesen, dass ihr Geschäftsmodell über eine hohe Widerstandsfähigkeit, starke Kundenbindung und erhebliche Skalierungseffekte verfügt. Diese positive Gesamtwürdigung darf jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass die vormals beinahe mustergültige Präzision der Unternehmensentwicklung in den vergangenen Jahren leichte Dellen bekommen hat. Einzelne Prognosen wurden nicht mehr mit jener Verlässlichkeit erreicht, die über lange Zeit ein besonderes Qualitätsmerkmal der Gesellschaft war; zudem ist die Abhängigkeit von Autodesk zwar im Rohertrag deutlich reduziert, strategisch aber weiterhin relevant, weil Kundenzugang, Datenmodelle, APIs, Produktsuiten und Abrechnungslogiken unverändert eine erhebliche Bedeutung für Teile des Geschäftsmodells besitzen. Auch die Kapitalallokation verlangt eine schärfere Einordnung: Die Dividende ist seit 2024 nicht mehr in der früheren Selbstverständlichkeit vollständig aus dem laufenden Jahresergebnis verdient, die starken Ausschüttungssteigerungen gehen mittlerweile zumindest teilweise zulasten der bilanziellen Substanz, und der operative Cashflow war im Geschäftsjahr 2025 mit 16,58 Mio. Euro im Verhältnis zur vorgeschlagenen Ausschüttung von 32,54 Mio. Euro deutlich schwach. Besonders kritisch sieht die SdK, dass die strategischen Risiken einer KI-getriebenen Veränderung der Wertschöpfungskette im Geschäftsbericht bislang nur unzureichend fundiert adressiert werden. Die entscheidende Gefahr liegt nach Einschätzung der SdK weniger darin, dass allgemeine Sprachmodelle kurzfristig hochspezialisierte Produkte wie hyperMILL oder SOFiSTiK ersetzen, sondern vielmehr darin, dass Autodesk über Jahre hinweg KI-gestützte Workflow-Schichten direkt in AutoCAD, Revit, Inventor, Fusion, Vault oder die Construction Cloud integriert und dadurch MuM im Digitalisierungssegment sowie bei ergänzenden Add-ons und Speziallösungen unter Margen- und Substitutionsdruck setzt. Vor diesem Hintergrund erwartet die SdK auf der Hauptversammlung eine substanzielle Auseinandersetzung mit der Frage, welche Rohertragsanteile hiervon betroffen sein könnten, welche Produktbereiche dauerhaft verteidigungsfähig sind und wie die ambitionierte Ergebnisverdoppelung bis 2030 auch unter realistischen KI- und Autodesk-Belastungsszenarien erreicht werden soll. Diese kritischen Punkte begründen im Ergebnis jedoch keine Verweigerung der Entlastung. Die Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr war weiterhin erfolgreich, die langfristige Wertschaffung bleibt beachtlich und der Verwaltungsrat hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 insgesamt im Interesse der Aktionäre geführt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Der Verwaltungsrat schlägt vor, die dhpg erneut zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu wählen. Gegen die fachliche Eignung bestehen keine durchgreifenden Anhaltspunkte; maßgeblich ist für die SdK jedoch nicht allein die prüferische Fachkunde, sondern in besonderem Maße auch die Unabhängigkeit und kritische Distanz des Abschlussprüfers gegenüber der Gesellschaft. Das angabepflichtige Gebührenvolumen des Konzernabschlussprüfers belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf insgesamt 364 TEUR, davon entfielen 251 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen und 113 TEUR auf Steuerberatungsleistungen. Damit erreichten die Steuerberatungsleistungen rund 45 % des Prüfungshonorars und rund 31 % des gesamten vom Abschlussprüfer abgerechneten Gebührenvolumens. Eine solche Größenordnung an Nichtprüfungsleistungen ist mit dem von der SdK geforderten strengen Verständnis prüferischer Unabhängigkeit nicht vereinbar; umfangreiche Beratungsmandate können wirtschaftliche Nähe zur Gesellschaft begründen und die Unabhängigkeit beeinträchtigen. Die Abschlussprüfung ist kein Annex einer laufenden Beratungsbeziehung, sondern eine eigenständige Kontrollfunktion im Interesse der Aktionäre. Da der Umfang der Steuerberatungsleistungen hier nicht nur geringfügig oder beiläufig ist, sondern ein substanzielles Verhältnis zum Prüfungshonorar erreicht, sieht die SdK die Anforderungen an eine hinreichend unabhängige Abschlussprüfung nicht erfüllt und lehnt die Wahl der dhpg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 ab.
TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Herrn Adi Drotleff
Zustimmung
Begründung: Mit Adi Drotleff stellt sich der Gründer, prägende Unternehmer und langjährige strategische Kopf der MuM erneut zur Wahl in den Verwaltungsrat. Seine unternehmerische Leistung ist außergewöhnlich. Aus einem ursprünglich stark vom Autodesk-Handel geprägten Geschäftsmodell hat er über Jahrzehnte hinweg ein eigenständiges, hochprofitables technisches Softwarehaus mit erheblicher eigener Wertschöpfung, starker Marktstellung und bemerkenswerter Dividendenhistorie aufgebaut. Gerade im vergangenen Jahrzehnt wurde sichtbar, wie konsequent MuM den Wandel vom Softwarehändler zum margenstarken Anbieter eigener technischer Spezialsoftware vollzogen hat. Die starke Entwicklung von Rohertrag, EBIT, Ergebnis je Aktie und Dividende ist untrennbar mit dieser strategischen Weichenstellung verbunden. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass der Übergang auf die nächste Managementgeneration bislang geordnet, umsichtig und augenscheinlich mit großer unternehmerischer Reife erfolgt. Drotleff hat sich nicht abrupt aus der Verantwortung zurückgezogen, sondern seine Rolle erkennbar so ausgestaltet, dass Erfahrung, Kontinuität und strategische Orientierung erhalten bleiben, ohne die operative Weiterentwicklung der Gesellschaft zu blockieren. Für ein gründergeprägtes Unternehmen ist dies keineswegs selbstverständlich. Die SdK würdigt diese außerordentliche unternehmerische Leistung ausdrücklich und hält die erneute Wahl von Drotleff in den Verwaltungsrat für sachgerecht.
TOP 5.2 Frau Heike Lies
Zustimmung
Begründung: Heike Lies gehört seit vielen Jahren zum prägenden unternehmerischen Umfeld der MuM und steht gemeinsam mit Ehemann Adi Drotleff für ein hohes Maß an Kontinuität, Stabilität und langfristiger Orientierung. Gerade bei einem gründergeprägten Unternehmen wie MuM ist diese verlässliche strategische Begleitung ein wesentlicher Bestandteil der außergewöhnlich erfolgreichen Entwicklung der vergangenen Jahre.
TOP 5.3 Herrn Dr. Rupprecht von Bechtolsheim
Zustimmung
Begründung: Dr. Rupprecht von Bechtolsheim gehört dem Verwaltungsrat der MuM seit 2021 an und bringt als selbständiger Rechtsanwalt mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt eine für das Gremium sachgerechte juristische Expertise ein. Einschränkungen seiner Unabhängigkeit sind nicht erkennbar; auch eine überlange Mandatsdauer oder sonstige Interessenkonflikte drängen sich nicht auf. Vor dem Hintergrund der sinnvollen Ergänzung der Kompetenzstruktur des Verwaltungsrats hält die SdK die Wiederwahl von Dr. von Bechtolsheim für sachgerecht.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich