1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien und über die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Durch den Reverse Split reduziert sich lediglich die Anzahl der Aktien, d.h. aus 10 Aktien wird 1 Aktie. Das Ziel dieses Beschlusses ist, dass neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung nicht günstiger sind als alte Aktien. Dies liegt daran, da der Aktienkurs < 1 EUR ist, der Mindest-Nennwert einer Aktie aber bei 1 EUR liegt.
2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Zustimmung
Begründung: Der Erhöhung des Grundkapitals kann zugestimmt werden, da den Altaktionären ein generelles Bezugsrecht eingeräumt wird. Durch die Inanspruchnahme des Bezugsrechtes können sie ihren Anteil halten und eine Verwässerung vermeiden.
3. Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zur Anpassung der Anleihebedingungen der von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihe 2022/2026 sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK spricht sich gegen den Ausschluss des Bezugsrechtes in Höhe von bis zu 20% des Grundkapitals aus. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden.
4. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 I) sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um eine Erneuerung von alten Beschlüssen, die aufgrund der Herabsetzung des Grundkapitals nötig sind. Daher kann diesem Vorschlag zugestimmt werden. Dies änderst jedoch nichts an der grundlegenden Kritik an der Ausgestaltung des Kapitalvorratsbeschlusses.
5. Aufhebung der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. August 2022 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um eine Erneuerung von alten Beschlüssen, die aufgrund der Herabsetzung des Grundkapitals nötig sind. Daher kann diesem Vorschlag zugestimmt werden. Dies ändert jedoch nichts an der grundlegenden Kritik an der Ausgestaltung des Kapitalvorratsbeschlusses.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 II) sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um eine Erneuerung von alten Beschlüssen, die nicht zum Gesamtpaket der anderen Abstimmungspunkte stehen. Daher kann diesem Vorschlag zugestimmt werden. An dieser Stelle soll auf die Ablehung der Beschlüsse auf der Hauptversammlung 2024 hingewiesen werden. Die Ansichten diesbezüglich haben sich seither nicht geändert.
7. Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Instrumente
Ablehnung
Begründung: Angesichts der zahlreichen noch bestehenden Kapitalvorratsbeschlüsse stellt sich die Frage, warum die Gesellschaft weitere Kapitalvorratsbeschlüsse benötigt. Aufgrund der Höhe in der Summe sowie des Bezugsrechtsausschlusses kann dieser Beschlussfassung nicht zugestimmt werden.
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 III) sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Angesichts der zahlreichen noch bestehenden Kapitalvorratsbeschlüsse stellt sich die Frage, warum die Gesellschaft weitere Kapitalvorratsbeschlüsse benötigt. Aufgrund der Höhe in der Summe sowie des Bezugsrechtsausschlusses kann dieser Beschlussfassung nicht zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich