TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/25, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses wird zugestimmt.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/25
Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen erwirtschaftete ein Konzernergebnis je Aktie in Höhe von € 8,80. Es wird vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von € 2,40 auszuschütten. Das ergibt eine Ausschüttungsquote von € 27,3 %. Die SdK sieht eine Ausschüttungsquote am Konzernergebnis zwischen 40 % bis 60 % als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensergebnis an.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen konnte den Umsatz halten, das EBIT konnte gesteigert werden und auch das Ergebnis je Aktie. In einem schwierigen Umfeld (vor allem Bausektor) hat sich das Unternehmen gut behauptet und auch die Marktanteile gewahrt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf ordentlichen Sitzungen bei einer Präsenz von 93 % und einer Präsenz in den Ausschüssen von 100 % - soweit ersichtlich - seine Kontroll- und Beratungspflichten wahrgenommen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025/26
Zustimmung
Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft erzielte ein Abschlussprüfungshonorar in Höhe von 1,2 Mio. Andere Bestätigungsleistungen betrugen € 251 Tausend. Damit liegt die Quote für andere Leistungen innerhalb der Abschlussprüfungsleistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft unter 25 %. Damit ist nach Auffassung der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft gewährleistet.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist transparent und nachvollziehbar und gem. § 162 Aktiengesetz vom Abschlussprüfer geprüft.
TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderung - Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich eine Präsenz-Hauptversammlung, idealerweise eine Hybrid-Hauptversammlung. Eine rein virtuelle Hauptversammlung soll lediglich aufgrund gesetzlicher Einschränkungen, wie z. B. Versammlungsverbot, möglich sein.
TOP 8 Beschlussfassung über Satzungsänderung - Änderung des § 11 der Satzung (Sitzungen des Aufsichtsrats und Beschlussfassung) in seinem Abs. 1
Zustimmung
Begründung: Diese Änderung stellt eine sinnvolle und praktikablere Handhabung der Regelungen für Aufsichtsratssitzungen dar.
TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Neufassung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es soll ein genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts geschaffen werden, wobei ein Betrag des Grundkapitals von max. 20 % des Grundkapitals nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich ist das Bezugsrecht einzuräumen. Es kann jedoch in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden. Aktien die unter Ausschluss des Bezugsrecht der Aktionäre ausgegeben werden, dürfen jedoch einen rechnerischen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Grundsätzlich geht die SdK bei Kapitalerhöhungen von bis zu max. 25 % des Grundkapitals mit, davon max. 10 % gegen Bezugsrechtsausschluss. Damit liegt dieser Beschlussvorschlag im Rahmen der Forderungen der SdK und ist somit zustimmungsfähig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich