TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2024, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2024, DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHTS UND DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 SOWIE DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A, 315A HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Zustimmung
Begründung: Der Free Cashflow ist mit rund 1,9 Mio. € zwar wieder positiv, jedoch sehr gering. Die Verbesserung ist i.W. auf Änderungen im Net Working Capital zurückzuführen, nicht auf signifikant verbesserte Ertragskraft des Unternehmens. Die Verwendung der freien Liquidität für Investitionen in Innovation und Wachstum ist einer (geringen) Ausschüttung vorzuziehen.
TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Zustimmung
Begründung: Die Umsatz- und Ergebnisziele konnten nicht erreicht werden, was jedoch einem sehr schwierigen makroökonomischen Umfeld geschuldet war, das auch alle Mitbewerber getroffen hat. Der Vorstand reagierte angemessen mit Kosteneinsparungen und Optimierungsmaßnahmen, die sich (verzögert) bemerkbar machen. In Wachstumsmärkten konnte durch innovative Produkte die Marktführungsposition ausgebaut und gefestigt werden, so dass eine Grundlage für zukünftige (finanzielle) Erfolge gewährleistet wird. Neben den finanziellen Aspekten zeichnet sich der Vorstand durch eine ausgezeichnete Corporate Governance aus und veröffentlichte ungeachtet der mangelnden Gesetzgebung einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht in Anlehnung an die ESRS.
TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der Kontrolle/Überwachung und Beratung des Vorstandes zufriedenstellend erfüllt. Alle Sitzungen des Aufsichtsrates und dessen Ausschüsse hatten eine 100% Teilnahmequote. Der Aufsichtsrat erfüllt zudem bis auf eine Ausnahme alle Empfehlungen des DCGK. Bei der Nachbesetzung des CFOs konnte ein erfahrener Fachmann für die LPKF gewonnen werden.
TOP 5 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist klar und verständlich. Er enthält alle gesetzlich geforderten Angaben. Über die formelle Prüfung hinaus, hat der Abschlussprüfer auch ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über eine inhaltliche Prüfung der Angaben erteilt.
TOP 6 WAHL ZUM AUFSICHTSRAT: Herrn Paul Owsianowski
Zustimmung
Begründung: Herr Owsianowski ergänzt mit seiner betriebswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Expertise sinnvoll die Zusammenstellung des Aufsichtsrates. Ein overboarding durch zu viele Mandate liegt nicht vor. Ebenfalls ist Herr Owsianowski unabhängig im Sinne des DCGK.
TOP 7 WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS UND DES PRÜFERS DER GGF. ZU ERSTELLENDEN NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Gründe gegen die Wahl von Baker Tilly zum Abschlussprüfer vor.
Insbesondere stehen die sonstigen Leistungen im angemessenen Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfung. Die sonstigen Leistungen beinhalten zudem die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
TOP 7.2 Wahl des Prüfers der ggf. zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Wahl des Abschlussprüfers zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aus Gründen der Effizienz sinnvoll und zu begrüßen.
TOP 8 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE ERMÄCHTIGUNG DER GESELLSCHAFT ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN AUCH UNTER AUSSCHLUSS EINES ANDIENUNGSRECHTS UND ZU DEREN VERWENDUNG AUCH UNTER AUSSCHLUSS DES GESETZLICHEN BEZUGSRECHTS DER AKTIONÄRE
Ablehnung
Begründung: Der Beschluss sieht weitreichende Ermächtigungen des Vorstands zur späteren Verwendung der erworbenen eigenen Aktien vor. Die langfristige Ermächtigung ohne konkrete Planungen ist durchaus kritisch zu betrachten.
Zudem sollte überschüssige Liquidität in Zukunft für die Ausschüttung einer Dividende genutzt werden.
TOP 9 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DES BESTEHENDEN GENEHMIGTEN KAPITALS SOWIE SCHAFFUNG EINES NEUEN GENEHMIGTEN KAPITALS MIT DER MÖGLICHKEIT ZUM AUSSCHLUSS DES BEZUGSRECHTS UND DIE ENTSPRECHENDE SATZUNGSÄNDERUNG
Ablehnung
Begründung: Die SdK erachtet ein genehmigtes Kapital von 50 % des bestehenden Grundkapitals als zu voluminös.
TOP 10 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER BESTEHENDEN UND DIE SCHAFFUNG EINER NEUEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON OPTIONS- UND/ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN MIT DER MÖGLICHKEIT ZUM AUSSCHLUSS DES BEZUGSRECHTS, DIE AUFHEBUNG DES BEDINGTEN KAPITALS 2024/I SOWIE DIE SCHAFFUNG EINES NEUEN BEDINGTEN KAPITALS 2025/I UND DIE ENTSPRECHENDE SATZUNGSÄNDERUNG
Ablehnung
Begründung: Die Schuldverschreibungen können in Aktien umgewandelt werden. Die Ermächtigung sieht vor, dafür das Grundkapital um bis zu 50 % zu erhöhen.
Die SdK erachtet diesen Anteil am Grundkapital als zu voluminös.
TOP 11 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERNEUERUNG DER ERMÖGLICHUNG VIRTUELLER HAUPTVERSAMMLUNGEN SOWIE DIE ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG DER SATZUNG IN § 20 ABS. 5 (EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG)
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt (rein) virtuelle Hauptversammlungen ab. Auch wenn von der letzten Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde, ist der Beschluss somit abzulehnen.
TOP 12 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER WEITERE ÄNDERUNGEN DER SATZUNG ZUR AKTUALISIERUNG UND BEREINIGUNG
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 12.1 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 9 Abs. 4 (Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands und Beschlussfassung)
Zustimmung
Begründung: Über die Geschäftsordnung des Vorstandes ist weiterhin sichergestellt, dass wesentliche Entscheidungen einstimmig zu treffen sind.
Diverse / wesentliche Entscheidungen sind zudem vom Aufsichtsrat zu genehmigen.
Eine Gefährdung der Interessen der Gesellschaft ist durch die Änderung nicht zu erwarten.
TOP 12.2 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 10 Abs. 2 und 3 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Der zu streichende Absatz 2 ist redundant. Einer Zustimmung steht daher nichts entgegen.
Durch die Anpassung von Absatz 3 wird die Begrenzung der Amtszeit auf 6 Jahre gestrichen. Die SdK erachtet eine Amtszeit von bis zu 15 Jahren als angemessen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich