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FRIWO AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.2025
Sprecher: Christian Retkowski

FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: In einem weiterhin überaus herausfordernden Markt musste die FRIWO AG in 2024 wiederum Umsatzrückgänge und Verluste hinnehmen, wenn auch positiv anzumerken ist, dass bei einem Umsatzrückgang von rund 16% der Konzernverlust erfreulicherweise um fast 50% begrenzt werden konnte. Der Vorstand hat schwere aber wichtige Schritte eingeleitet, um die Bilanz zu stärken und das Unternehmen strategisch besser und resilienter für die Zukunft aufzustellen. Der Vorstand kann entlastet werden, auch wenn der TSR wiederum in 2024 überaus enttäuschend war.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach Angaben des Aufsichtsratsberichts seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle wahrgenommen. Die neue strategische Ausrichtung scheint sinnvoll zu sein. Zu hinterfragen auf der Hauptversammlung ist allerdings, ob in der überaus schwierigen Situation aufgrund des Marktumfeldes und der damit einhergehenden Neuausrichtung des Unternehmens vier turnusgemäße Sitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 als ausreichend zu bewerten sind.

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1 Wahl der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der erneuten Wiederwahl des seit letzten Jahres neuen Abschlussprüfers Baker Tilly kann zugestimmt werden. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten wurden keine weiteren Beratungsleistungen übernommen. Die Unabhängigkeit scheint gewahrt zu sein.

TOP 4.2 Wahl der HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, Bielefeld, zum Prüfer des (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von HLB Dr. Stückmann und Partner mbB zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Zu hinterfragen bleibt, warum nicht auch gleich Baker Tilly als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt wird.

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der FRIWO AG für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Positiv aus Sicht der SdK ist anzumerken, dass bei der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage der Gesellschaft keine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen werden soll. Allerdings lehnt die SdK das ausgestaltete Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat der FRIWO AG weiterhin ab, da es neben einer fixen Vergütung auch eine variable Vergütungskomponente beinhaltet. Um einen Interessensgleichlauf von Aufsichtsrat und Vorstand zu verhindern und die objektive Draufsicht des Aufsichtsrates im Hinblick auf Beratung und Kontrolle zu stärken, spricht sich die SdK für eine rein fixe Vergütung für den Aufsichtsrat aus.

TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderung (Änderung von § 9 - Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft)

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erscheinen im Hinblick auf Flexibilität und Agieren des Vorstandes in immer schnelllebigen Zeiten sinnvoll zu sein.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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