TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 32 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernjahresergebnis in Höhe von rund 19 %. Aufgrund der Steigerung gegenüber der Vorjahresdividende um 5 Cents je Aktie, der stetig steigenden Dividende in den zurückliegenden Jahren und der vorhandenen Nettoverschuldung ist die vorgeschlagene Ausschüttung akzeptabel.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das Jahr 2022 stellt ein erneutes Rekordjahr für die Gesellschaft dar. Die operativen Kennzahlen haben sich sehr gut entwickelt, obwohl die Weltwirtschaft vor viele Herausforderungen gestellt war. Das Unternehmen ist aber exzellent geführt und es gibt keine nennenswerten Kritikpunkte. Infineon überzeugt seit über 10 Jahren und hat eine hervorragende Entwicklung genommen. Fragwürdig ist jedoch die geringe Ausschüttungsquote von Gesellschaften, vor allem aus dem Ausland, an die Muttergesellschaft. Dies muss sich zukünftig deutlich verbessern, und Gewinne überwiegend an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: In ingesamt 8 Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen.
TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: KPMG ist sicherlich bestens qualifiziert, um als Abschlussprüfer tätig zu werden. KPMG prüft die Gesellschaft jedoch seit dem Börsengang und somit über 10 Jahre, daher erscheint die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Dem Beschlussvorschlag kann daher nicht zugestimmt werden.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6.1. Herrn Dr. Herbert Diess
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Diess ist als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG bestens in der Automotivebranche vernetzt und verfügt über große Erfahrung in Bezug auf die Abläufe innerhalb eines global agierenden Konzerns. Er ist daher bestens geeignet, den Vorstand zu überwachen und auch beratend zur Seite zu stehen.
6.2. Herrn Klaus Helmrich
Zustimmung
Begründung: Herr Helmrich ist als Berufsaufsichtsrat tätig und verfügt über eine gute Qualifikation und Erfahrung, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig werden zu können.
TOP 7 Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien erscheint sinnvoll, um in eventuell kommenden zyklischen Phasen ein Aktienrückkauf neben der regulären Dividendenzahlung zur Aktionärsvergütung einsetzen zu können.
TOP 8 Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten
Ablehnung
Begründung: Der Einsatz von Derivaten zum Aktienrückkauf wird von der SdK generell abgelehnt.
TOP 9 Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt eine Ermächtigung zur Duchführung der Hauptversammluing in virtueller Form ab. Die virtuelle Hauptversammlung ermöglich keinen Dialog zwischen den Aktionären und ist damit kein Ersatz für eine Präsenz-HV. Eine hybride Hauptversammlung ist machbar und sollte die Lösung für die Zukunft sein.
TOP 10 Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Das neue Vergütungssytem enthält erneut eine Change-of-Control Klausel und es werden weiterhin Teile der privaten Lebensführung übernommen (Fahrer für Privatfahrten). Ferner ist es kritisch zu sehen, dass der Aufsichtsrat bei besonderen Ereignissen nach oben und unten abweichen kann. Dies lässt zu viel Spielraum, da besonders bei positiven unerwarteten Entwicklungen und einer sonst eher mauen Geschäftsentwicklung kaum vorstellbar ist, dass das Gehalt begrenzt wird.
TOP 11 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keinerlei Einwände gegen den Vergütungsbericht.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich